Sexualstrafrecht in Österreich verschärft

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 Das Sexualstrafrecht ist in Österreich in den vergangenen zwei Jahren massiv verschärft worden. Neben der zweimaligen Nachjustierung des Strafbestands der sexuellen Belästigung (§218 StGB) – wie etwa die Bestrafung des “Po-Grapschens” – wurde auch ein neuer Tatbestand geschaffen: Der Paragraf 205a behandelt seit Anfang 2016 die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.

Der Paragraf 205a StGB zielt auf nichtkonsensualen Beischlaf (bzw. beischlafsähnliche Handlungen) ab, die Strafandrohung beträgt bis zu zwei Jahre Haft. Bei der sexuellen Belästigung (§218) wird mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert, wer eine Person “durch eine geschlechtliche oder eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung an ihr” belästigt, oder auch “durch eine geschlechtliche Handlung vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen”

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Die Kronen Zeitung schreibt:

25% mehr Sexualstraftaten in nur einem Jahr

Neue Statistiken des Innenministeriums zeigen, dass Sexualstraftaten im Vorjahr einen dramatischen Höchststand erreicht haben: Von 2015 auf 2016 ist ein Anstieg von 26,18 Prozent zu verzeichnen. Besonders auffällig dabei ist, dass Afghanen sehr häufig als Täter in der Statistik aufscheinen.

Was wird hier Innenminister HC Strache ändern?

Wie die “Presse” am Donnerstag berichtet, wurden im Jahr 2016 5253 Sexualstraftaten angezeigt, im Jahr zuvor waren es noch 4163 Fälle. Im Jahr 2017 könnte man dagegen auf ein besseres Ergebnis zusteuern, denn im ersten Halbjahr wurden erst 2422 Sexualstraftaten angezeigt.

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