Tod von Ena Kadic: Weiter ungeklärt

geralt / Pixabay

Tod von Ena Kadic: Presserat fordert Zurückhaltung bei Bildern von Unfallopfern

Der Senat 1 des Presserats fordert von den Medien mehr Zurückhaltung und Respekt für die Persönlichkeitssphäre von Unfallopfern ein.

Im Zuge der Berichterstattung über den Absturz der ehemaligen Miss-Austria Ena Kadic am Bergisel in Innsbruck wurde in mehreren Medien ein Bild von der Verunfallten gezeigt, wie sie direkt an der Absturzstelle liegt und von Ersthelfern versorgt wird. Die Veröffentlichung dieses Fotos verletzt nach Meinung des Senats die Menschenwürde, die über Punkt 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse geschützt ist.
Dem Senat ist bewusst, dass es ein gewisses öffentliches Interesse an den Berichten über den Unfall bzw. Tod der ehemaligen Miss-Austria gibt, insbesondere da die Umstände des Unglücksfalls anfangs unklar gewesen sind.
Auch wenn Ena Kadic zumindest eine Zeit lang am öffentlichen Leben teilgenommen hat, bedeutet das freilich nicht, dass jedes Bild von ihr gezeigt werden darf.
Der Moment eines schweren Unfalles zählt zur Intimsphäre, auf deren Schutz selbstverständlich auch Prominente Anspruch haben. Aus medienethischer Sicht empfindet es der Senat als bedenklich und verantwortungslos, dass das Bild von Ena Kadic nach ihrem Absturz veröffentlicht worden ist.
Derartige Bilder befriedigen nur die Sensationsinteressen der Leserinnen und Leser. Die Vorgaben des Ehrenkodex zum Schutz der Persönlichkeit sind

hier klar überschritten worden.
Auch den Angehörigen, die um das Leben von Ena Kadic gebangt haben, ist die Veröffentlichung nicht zumutbar.
Der Senat appelliert an die Medien, den Persönlichkeitsschutz von Unfallopfern in Zukunft zu achten.

SENAT 1 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Zeit im Blick: Der Schock war auch bei den Medien groß. Es sollte wirklich daran gearbeitet werden damit sich der Fall bald aufklärt, denn keiner setzt sich freiwillig in dieser Höhe auf eine Aussichtsplattform, wo man 30m in die Tiefe schaut…

Tot Ena Kadic

 

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.