Umsatzsteuerbetrug – Schelling hofft auf Reverse Charge-System

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Finanzminister Hans Jörg Schelling führte die Steigerung der Löschungsquote auf einzelne Großinsolvenzen zurück und erklärte das späte Löschen von Abgabenrückständen damit, dass viele uneinbringliche Abgabenansprüche erst nach dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens gelöscht werden können.

Große Bedeutung maß Schelling den Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer zu und gab seiner Hoffnung auf grünes Licht von der EU beim Reverse Charge-System Ausdruck. Österreich könnte sich davon Mehreinnahmen von 2,8 Mrd. € erwarten. Das Personal, das sich in den Finanzämtern mit dem Eintreiben von Steuerrückständen beschäftigt, wird aufgestockt, teilte der Minister mit und kündigte die Umsetzung auch anderer Empfehlungen des Rechnungshofes an. Ein spezielles IT-Programm zur besseren Einhebung von Abgabenrückständen werde derzeit getestet. Insolvenzanträge seien oft nicht der richtige Weg, um Abgaben einzutreiben, sagte der Minister. Moratorien, Ratenzahlungen und andere Erleichterungen führten meist eher zum Ziel. Die diesbezüglichen Entscheidungen seien aber jeweils von Fall zu Fall zu treffen.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfahl dem Finanzminister Maßnahmen, die der Löschung von Abgabenrückständen vorgelagert sind und Löschungen vermeiden. Noch besser wäre es, das Entstehen von Abgabenrückständen durch Risikomanagement zu verhindern. Voraussetzung für den Widerruf von Löschungen seien Nachkontrollen durch qualifiziertes Personal, sagte die RH-Präsidentin, die der Personalausstattung eine zentrale Bedeutung bei der Abgabensicherung beimaß.

Gemeinnützigkeit – Kraker für Wirkungsanalyse der Begünstigungen

Bei der Prüfung der Steuerbegünstigung gemeinnütziger Zwecke im Finanzressort fehle es an Konzepten mit konkreten Zielen und messbaren Kriterien sowie an systematischen Analysen zur Wirkung von Steuerbefreiungen. Auch sei dem Finanzressort nicht bekannt gewesen, wie hoch die Einnahmeausfälle infolge von Begünstigungen bei den öffentlichen Haushalten waren, stellt der Rechnungshof (RH) in seinem diesbezüglichen Prüfbericht (III-213 d.B.) fest. Kritik übten die Prüfer auch an der Vorgangsweise bei der Erfassung steuerlich relevanter Vereine. Die 189 gemeinnützigen Bauvereinigungen (2012) seien steuerlich erfasst, die Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen finde aber ohne Wissens- oder Erfahrungsaustausch der dafür zuständigen Landesregierungen und Abgabenbehörden statt, kritisieren die PrüferInnen. Zu den Empfehlungen des Rechnungshofs zählen klare Formulierungen in der Bundesabgabenordnung und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sowie die Festlegung qualitativer und quantitativer Ziele für die Gemeinnützigkeit mit messbaren Indikatoren zur Beurteilung von Zielerreichung, Wirkungen, Treffsicherheit und Notwendigkeit der Begünstigung. Die Gemeinnützigkeit eines Vereins soll in den Grunddaten gekennzeichnet werden. Bei der Neuaufnahmen von Vereinen sollte das Ressort einheitlich vorgehen und auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gleichmäßiger Besteuerung und vertretbarem Verwaltungsaufwand achten, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. – Der Bericht wurde einstimmig vertagt.

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