Urteil im Fall Lukas Müller ist richtungsweisend

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Ähnliche Bedeutung, wie Entscheidung des EuGH im Fall Bosman.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach dem Unfall von Lukas Müller wird für den Sport richtungsweisende Konsequenzen haben. Es erfolgte damit auch eine Klarstellung, dass sich Sportverbände und Vereine ihrer umfassenden Verantwortung stellen müssen.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat Lukas Müller ermutigt, dieses Verfahren zu führen und damit die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen gesichert.

Obwohl die Gebietskrankenkasse die Tragödie um Lukas Müller als Arbeitsunfall anerkannte, hat der ÖSV gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben und somit als Dienstgeber die Verantwortung für seinen Dienstnehmer verweigert.

„Wenn der Skiverband nun betont, dass ohnehin eine Versicherung eine Leistung erbracht hat, ist klar zu stellen, dass es sich dabei um eine private Unfallversicherung handelt, die von Lukus Müller selbst bezahlt wurde“, sagt Sportgewerkschafter Gernot Baumgartner.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Begründung unter anderem festgestellt, dass im Rahmen der sportlichen Betätigung sehr häufig ein organisatorisches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis des Sportlers gegeben ist. In diesen Fällen geht es nicht mehr um Freizeitgestaltung, sondern um Dienstverhältnisse.

„Die Sportler werden nicht mehr länger als moderne Gladiatoren behandelt und ihrem Schicksal überlassen, während sich die Sportverbände ihrer Verantwortung entledigen und sich in die Zuschauerrolle zurückziehen“, sagt Gernot Baumgartner.

Das Urteil wird auf den österreichischen Sport ähnlich revolutionäre Auswirkungen haben, wie dies auch bei der Entscheidung des EuGH im Fall Bosman der Fall war.

Besonders Mannschaftssportler werden häufig wie Dienstnehmer behandelt, für die Vereine allerdings keine Verpflichtungen übernehmen wollen. Dies sollte auch im laufenden Prozess der Errichtung des Berufssportgesetzes berücksichtig werden und der Status der Sportler muss klar definiert werden.

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