Wakeboard-Lift Wien: Verhalten der Behörde jenseits von Gut und Böse

Wakeboarder
Wakeboarder | © von Jay White (http://www.fhwa.dot.gov/byways/photos/64030) [Public domain], via Wikimedia Commons

Nach der Logik der MA 58 sperrt man am besten gleich alle Radanlagen, Skigebiete und Co. zu, damit es keine Freizeit- und Sportunfälle mehr geben kann

Die Aussagen der MA 58-Vertreterin Senatsrätin Fiala gegenüber Presse und ORF lösen beim Betreiber Kopfschütteln aus. Der Pressesprecher des Betreibers, Rudolf Fußi, hält wie folgt fest:

“Das Verhalten der Behörde ist für den Betreiber jenseits von Gut und Böse. Die Behörde versucht offenbar nun mit allen Mitteln, ihren völlig überschießenden und unbegründeten Akt, die Anlage wegen Gefahr im Verzug zu schließen, irgendwie rechtzufertigen und schlägt dabei wie ein Ertrinkender um sich. Dabei schreckt die Behörde vor Räubergeschichten nicht zurück, die an Absurdität nicht zu überbieten sind. So spricht die Behörde nun von einem Unfall mit einem abgetrennten Finger. Es gab nie einen Sportunfall auf unserer Anlage, der uns bekannt ist, bei dem ein Finger abgetrennt wurde. Fakt ist, dass es unter dem Vorbesitzer einen Arbeitsunfall vor mehr als 15 Jahren gab, der genau nichts mit der Anlage zu tun hatte.

Seit 1982 ist der Lift in Betrieb, es gab mehr als 2,3 Mio Fahrten und jährliche Überprüfungen seitens der Behörden. Dass die MA 58 nun direkt mit Medien über Bescheide und Anzeigen kommuniziert, bevor sie dies dem Betreiber mitteilt, zeugt von einem merkwürdigen Stil im Umgang mit Partnern bzw. Unternehmern. Es ist unfassbar, dass ein paar Schreibtischtäter glauben, mit Bescheiden in Wien Fahrradunfälle, Stürze über Stiegen oder beim Rollerboarden zu verhindern. Auf einer Freizeit- und Sportanlage kommt es immer wieder zu Verletzungen; egal, ob beim Radfahren, Skifahren, Mountainbiken oder sonst wo.

Natürlich gibt es immer wieder kleinere Blessuren wie bei jeder anderen Sportart auch. Folgt man der Logik der MA 58-Vertreterin Fiala sollte man sofort alle Radwege, Skilifte, Mountainbike-Touren etc. sperren und die Menschen per Bescheid dazu verpflichten, die eigenen vier Wände nicht zu verlassen.

Es ist völlig klar, dass bei Sportgeräten bei unsachgemäßer Benutzung Unfälle auftreten können. Diese auf das Gerät selbst zurückzuführen ist eine Ansicht, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist.

Die Behörde versucht nun, Kleinigkeiten aufs Tapet zu bringen, die keinerlei Relevanz haben. Im Bescheid der Behörde ist von einer zugelassenen Geschwindigkeit von 0-58 km/h die Rede. Von der Geschwindigkeit hängt somit auch der einzuhaltende Abstand ab. Auf unserer Anlage wird durchgehend mit maximal 31 km/h gefahren, der Hersteller der Anlage hat eine Zulassung für 12 Mitnehmer bzw. Personen bei dieser Geschwindigkeit.

Die sogenannte Nicht-Zulassung der Schanze wirft ebenso ein Bild auf die Behörde, das deren Arbeitsfreudigkeit nicht wirklich unterstreicht. Die Schanze wurde im April beantragt, bis heute ist der Akt nicht abgearbeitet, die Behörde hat dem Betreiber Michael Machek bzw. dessem Ziviltechniker aber mitgeteilt, dass er die Schanze derweilen aufstellen soll, man werde in Kürze bewilligen.

Ein Highlight bei den Aussagen der Behörde stellt die Frage der Position des Liftwarts dar, um – wie es im Bescheid heißt – die Liftanlage einsehen zu können: Seit 33 Jahren ist die Position des Liftwarts unverändert. Seit 33 Jahren ist diese Position bewilligt. Jetzt kommt die Behörde daher und meint, dass die Position plötzlich nicht geeignet sei. Das ist lächerlich.

Es bleibt Folgendes festzuhalten: Kein einziger Punkt, der nun angeführt wird, kann im Entferntesten etwas mit dem Unfall zu tun haben. Das ist völlig auszuschließen und undenkbar. Wir warten nun auf die Zustellung der Anzeige bzw. des Bescheides und behalten uns sämtliche rechtlichen Schritte vor.”Wakeboarder

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.