Wird die neue Kombilohnbeihilfe noch ungerechter verteilt?

WKO AMS
WKO AMS

2024 wird es eine neu reformierte Kombilohnbeihilfe geben. Dies gab Wirtschaftsminister Martin Kocher heute bei einer Pressekonferenz bekannt.
Da die Wirtschaft dies so bejubelt, müssen irgendwo Nachteile für Arbeitnehmer sein und noch wichtiger:
Wird es eine Neuauflage der großen Kombilohn-Lüge?

Konkret sieht der ab Juni 2024 geltende Kombilohn vor, dass zwar bei Wiedereinsteiger:innen, die nach der Kinderbetreuung gerade erst wieder den Schritt ins Arbeitsleben gehen, die Mindestarbeitszeit bei 20 Wochenstunden bleibt. Arbeiten sie aber mehr, wird ein höherer Prozentsatz ihres Entgelts aus AMS-Mitteln zugeschossen. Und bei gesunden Personen 50+, die noch mitten im Erwerbsleben stehen, wird die Mindestarbeitszeit für die Förderung auf 30 Wochenstunden angehoben.

Die Wirtschaft beklatscht die Reform

WB-Generalsekretär Abg.z.Nr. Kurt Egger:
Wir haben aktuell über 165.000 offene Stellen in Österreich und der Arbeitskräftemangel stellt in vielen Branchen die größte Herausforderung für die heimischen Unternehmer dar. Besonders begrüßenswert ist, dass Anreize gesetzt werden, um vermehrt Arbeitsverhältnisse mit einem höheren Wochenstundenausmaß aufzunehmen und damit Vollzeitbeschäftigung zu fördern“.

Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ):
Höhere Arbeitszeiten müssen sich in den Geldbörsen der arbeitenden Menschen bemerkbar machen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Regierung bei der Neugestaltung des Kombilohns dem Grundsatz ‘Arbeit muss sich lohnen’ folgt.
Und: “Wie auch schon häufig von Experten kritisiert wurde, fördert unser Steuer- und Abgabensystem Teilzeit zu sehr. Daher handelt es sich um ein wichtiges und richtiges Signal, dass man beim Kombilohn nun einen neuen Weg einschlägt und Anreize für Mehrarbeit setzt“.

“Kein Motivationsschub, sondern Bestrafung”

Ganz anders sehen das Arbeiterkammer und Gewerkschaft:

AK Bereichsleiterin Soziales, Ines Stilling:
Der Kombilohn ist mit der heute vorgestellten Änderung keine sinnvolle Unterstützung für ältere Arbeitslose“, kritisiert sie.
Und weiter: “Der Vorschlag geht nämlich fälschlicherweise davon aus, dass sich Arbeitssuchende ihre Jobs aussuchen könnten. In Wahrheit müssen sie aber oftmals Stellen annehmen, bei denen weniger als 30 Wochenstunden angeboten werden.

Das sei kein Motivationsschub, sondern eine Bestrafung und ein weiterer Schritt in Richtung Ausgrenzung, meinte Fr. Stilling noch dazu.

ÖGB Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl:
Die gegen die Stimmen der Arbeitnehmer:innen beschlossen Änderungen bei der Kombilohnbeihilfe lösen die strukturellen Probleme älterer Arbeitnehmer:innen am Arbeitsmarkt aber nicht – im Gegenteil.

An der Motivation scheitere es nicht, betont Reischl, aber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werde oft nicht einmal eine Chance auf einen Arbeitsplatz gegeben oder sie werden in schlecht bezahlte Teilzeitstellen gedrängt. Gleichzeitig beschweren sich viele Arbeitgeber über einen Fachkräftebedarf, sind aber nicht bereit, die Arbeitsbedingungen zu verbessern oder bessere Löhne zu zahlen.

„Bei einem Job mit 30 Wochenstunden sollte in Wahrheit aufgrund der Einkommenshöhe kein Kombilohn mehr nötig sein – schon gar nicht mit einer erhöhten Förderung. Das ist reine Lohnsubvention für die Wirtschaft und fördert nur Aufnahmen im Niedriglohnbereich“, so Reischl ergänzend.

Die Kombilohn-Lüge

Wir kennen seit langem viele Fälle, wo die Versprechen, Richtlinien, ja sogar Gesetze von den Verantwortlichen gebrochen wurden.
Egal ob Minister, AMS oder aber auch Interessenvertretungen der Arbeitnehmer(!)  – sie alle müssen sich nicht an ihre eigenen Regeln halten.
Auch egal, ob diese Gesetze Förderungen zugunsten der Arbeitnehmer sein sollten oder gegen sie gerichtete Maßnahmen sind: Es kommt immer wieder zu absurden Entscheidungen auf der Ebene des AMS.

Kombilohn verweigert!

Demnächst wird ein Betroffener berichten, dem der ihm zustehende Kombilohn vom AMS verweigert wurde.
Und das Fatale daran: Auch die Arbeiterkammer wollte trotz eindeutiger Gesetzeslage und bewiesener Förderwürdigkeit nicht helfen!
Wir haben alle Dokumente aus diesem, etwas älteren Fall hier, auch die Stellungnahmen dazu vonseiten AMS und AK liegen vor.

Es folgt also bald eine Fortsetzung dieses Themas im Hinblick auf die weitere Entwicklung bis zum Inkrafttreten der Reform und natürlich der angekündigte Skandal-Fall eines, von der Kombilohn-Lüge Betroffenen!