2019 große Steuerreform: Anderl: „Steuerreform darf keine Mogelpackung werden“

rdelarosa0 / Pixabay

AK fordert echten Ausgleich der kalten Progression.
Finanzminister Löger: Steuerzuckerl von 5 Mill Euro

„Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs ist der Erfolg seiner ArbeitnehmerInnen.
Wenn es zu einer Steuerreform kommt, müssen sie auch am meisten von der steuerlichen Entlastung haben“, fordert AK Präsidentin Renate Anderl.
Dies betreffe besonders auch den Ausgleich der kalten Progression.
Doch jüngste Aussagen aus dem Finanzministerium deuten an, dass das Entlastungsvolumen für die ArbeitnehmerInnen deutlich geringer ausfallen wird als bisher bekannt.

Die kalte Progression seit der letzten Steuerreform wird bis 2020 auf mehr als 3 Milliarden Euro anwachsen. „Das ist das Minimum an Entlastung, das sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben“, sagt Anderl.
Doch das Finanzministerium hat offenbar vor, den Familienbonus beim Entlastungsvolumen anzurechnen. „Vom Familienbonus profitiert längst nicht jeder Arbeitnehmer, jede Arbeitnehmerin“, sagt Anderl. Zudem sinkt durch eine Anrechnung des Familienbonus das Volumen der Steuerreform für die Beschäftigten auf nicht einmal zwei Milliarden Euro, weil schon viele Steuerzuckerl für Unternehmen vorgesehen sind. „ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen tragen 80 Prozent des Steueraufkommens bei, daher sollen 80 Prozent der Entlastung auch bei dieser Gruppe ankommen. Wenn jetzt nicht einmal die kalte Progression abgegolten wird, ist die Steuerreform eine Mogelpackung“, so Anderl.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.