Nicht normal, finden Mikl-Leiter und Udo Landbauer.
Niederösterreich legt Gender-Regeln in Kanzleiordnung fest
Im Fokus der Regeln steht Sprache, die unsere Landsleute verstehen und Frauen und Männer gleichstellt.
Das amtliche Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung in Niederösterreich ab 1. August 2023 in die Kanzleiordnung des Landes Niederösterreich übernommen. Die Kanzleiordnung regelt eine einheitliche Vorgangsweise bei der Erledigung von Geschäftsfällen bei allen Dienststellen der NÖ Landesverwaltung. Sie ist damit die Grundlage für einen einheitlichen und verständlichen Auftritt der Landesverwaltung nach außen.
Bei der Erstellung von Schriftstücken und Erledigungen ist den – erst vor wenigen Tagen aktualisierten – Empfehlungen des Rats der deutschen Rechtschreibung Folge zu leisten. Das Amt legt damit in der Kanzlei-Ordnung fest, dass Frauen und Männer sprachlich gleichgestellt, aber auf „Gender-Stern“, „Gender-Gap“, „Gender-Doppelpunkt“ und „Binnen-I“ gemäß der zuständigen Instanz für die Regelung der einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum verzichtet wird. Das dient unter anderem der bessere…