Sozialversicherung: Meldepflichten für Unternehmen werden umgestellt
Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird 2017 abgeschafft
Die Anmeldung von ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung und das System der Übermittlung von Lohndaten an die Sozialversicherungsträger wird auf neue Beine gestellt. Der Sozialausschuss des Nationalrats billigte heute einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Neu ist vor allem, dass der Sozialversicherung die Lohndaten künftig monatlich, statt wie bisher jährlich, bekannt zu geben sind, dafür kommt es zu bürokratischen Entlastungen bei der Erstanmeldung und anderen Meldepflichten. Außerdem werden mit dem Gesetzespaket die Verzugszinsen im Bereich des ASVG und der Gewerblichen Sozialversicherung ab 2017 halbiert und zum gleichen Zeitpunkt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft.
Das Gesetzespaket wurde nicht nur von den Abgeordneten der Regierungsparteien positiv bewertet, es erhielt in weiten Teilen auch die Zustimmung der Opposition. Die Grünen lehnten allerdings das Aus für die tägliche Geringfügigkeitsgrenze und die Senkung der Verzugszinsen ab. Nur für diese beiden Teile des Gesetzentwurfs, aber gegen alle übrigen Punkte stimmten hingegen die NEOS.
Der Sozialversicherung beschert das so genannte Meldepflicht-Änderungsgesetz (618 d.B.) erhebliche Einnahmenausfälle. So wird den Berechnungen des Sozialministeriums zufolge allein die geplante Halbierung des Zinssatzes für Verzugszinsen von 8% auf 4% – plus Basiszinssatz – der Pensionsversicherung rund 25,9 Mio. € im Jahr 2017 kosten. Dazu kommen Mindereinnahmen im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung in der Höhe von 13,3 Mio. € und im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Ausmaß von 2,8 Mio. €.
Auch die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 31,17 € hat signifikante finanzielle Auswirkungen. Ab 2017 wird demnach nur noch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 405,98 €) gelten. Damit werden einige derzeit voll versicherte Beschäftigungsverhältnisse wegfallen. Dafür eröffnen sich für Arbeitslose und FrühpensionistInnen zusätzliche Zuverdienstmöglichkeiten. Das Sozialministerium geht nicht nur von Einnahmeausfällen im Bereich der Sozialversicherung, sondern auch davon aus, dass es bei der Arbeitslosenversicherung zu jährlichen Mehrkosten von rund 4,5 Mio. € kommen wird.
Ziel des neuen Meldesystems sind vor allem mehr Transparenz und weniger Bürokratie. So werden durch die monatliche Meldepflicht viele früher notwendige unterjährige Änderungsmeldungen entfallen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass der oft zeitintensive Clearingbedarf zwischen Dienstgeber und Krankenversicherungsträgern deutlich geringer wird, wie die Erläuterungen zum Gesetzentwurf vermerken. Eine Berichtigung der gemeldeten Lohndaten wird innerhalb von sechs Monaten ohne nachteilige Rechtsfolgen möglich sein. Für geringfügig Beschäftigte kann auch eine jährliche Beitragsentrichtung vereinbart werden. Aufgrund der Umstellung der Meldepflichten auf monatliche Beitragsgrundlagen muss auch das Arbeitslosenversicherungsgesetz im Hinblick auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes geändert werden.
Mit dem Beschluss des Sozialausschusses gelten Anträge der FPÖ (476/A(E)), der Grünen (764/A(E)) und der NEOS (702/A) zur Frage der Verzugszinsen als miterledigt. Gleiches gilt für einen Antrag der NEOS zur täglichen Geringfügigkeitsgrenze (944/A).
Grüne und NEOS lehnen Teile des Gesetzes ab
Zweiter Teil folgt.