Der Anwalt konnte es diesmal nicht mehr richten, das Urteil gegen Markus G ist gefallen Lebenslänglich.
Wegen Mordes an seiner Freundin ist ein 30- Jähriger am Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null eindeutig aus. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Gerichtspsychiaterin erklärt Angeklagten für schuldfähig
Am heutigen zweiten Verhandlungstag erklärte Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith den Angeklagten für schuldfähig. Als er seine um ein Jahr ältere Freundin tötete, lag bei ihm “keine tief greifende Bewusstseinsstörung und auch kein Dämmerzustand” vor – er wusste, was er tat. Zum Drogenkonsum des Paares meinte die Sachverständige, der Mix aus Kokain und Alkohol sei “eine gefährliche Sache. Das macht am gewaltbereitesten.” Sie charakterisierte die Liaison als ein “aufgeladenes, hochpathologisches Beziehungsgefüge”, eine sado- masochistische Abhängigkeit auf emotionaler Ebene.
Die Aussage der Mutter Markus G
Ihr Sohn sei sehr verliebt gewesen, sagte die Mutter des 30- Jährigen im Zeugenstand, berichtete aber auch von wiederholten Streitigkeiten. “Aber sie haben nicht voneinander lassen können.” In den Morgenstunden der Tatnacht sei ihr Sohn zu ihr gekommen und habe nur gesagt, dass etwas passiert sei. Nicht mehr. Daraufhin habe sie befürchtet, dass er der 31- Jährigen “ein oder zwei Watsch’n” gegeben hatte und deshalb wieder ins Gefängnis müsse, weil die Reststrafe des Haftentlassenen ja noch offen war. Sie begleitete ihn auf den Polizeiposten – und erfuhr, dass die Frau tot war.