OGH verurteilt Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) erstmals rechtskräftig zur Zahlung.
Neue Hoffnung für die rund 12.500 von der Auer-von-Welsbach Gruppe geschädigten Anleger: Der OGH hat einem Genussschein-Inhaber eine Entschädigung von rund € 23.000.- (incl. Zinsen) zugesprochen.
“Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Die AeW muss unserem Mandanten diese Summe innerhalb von 14 Tagen bezahlen und auch die Prozesskosten in Höhe von rund € 16.000.- ersetzen”, freut sich der Linzer Wirtschaftsanwalt Dr. Gerald Waitz (Waitz Obermühlner Rechtsanwälte GmbH), der den Anleger vertritt.
Die AeW ist eine nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz eingerichtete Haftungsgesellschaft, die ähnlich der Einlagensicherung für Sparguthaben funktioniert. Geht ein Wertpapierunternehmen in Konkurs, haftet die AeW pro Fall mit bis zu € 20.000.- plus Zinsen.
“Der OGH hat bisher die Haftung der AeW abgelehnt. Wir haben aber damit argumentiert, dass das AvW-Firmenkonstrukt für die Anleger undurchschaubar verschränkt war und somit ein mittelbares Halten von Kundengeldern vorliegt. Genau deshalb hat der OGH unserer Klage stattgegeben”, sagt Waitz.
Es handle sich seines Wissens nicht nur um das erste rechtskräftige positive Urteil zur Haftung der AeW, sondern überhaupt um den ersten rechtskräftigen Zuspruch einer Entschädigung an einen Anleger in allen AvW-Verfahren, so Waitz.
Der Anwalt hält damit die Haftung der AeW für grundsätzlich geklärt, was auch allen anderen 12.500 Anlegern, denen ein Schaden von rund € 450 Mio. entstanden ist, neue Hoffnung gibt.