Vermutlich seit Anfang 2024 gelten bei der ÖGK neue Bearbeitungsrichtlinien. Dies war weder eigenen Aussendungen noch Medien zu entnehmen und löste bei manchen Untertanen in Absurdistan Erstaunen bis Verärgerung aus.
Neue Schikanen bei der Rezeptgebührenbefreiung?
Vorhin erreichte uns eine Nachricht eines etwas älteren und seit Jahrzehnten kranken Menschen, der, wie alljährlich die Rezeptgebührenbefreiung verlängern lassen wollte. Wieder ein Anlass, die offline und online Kompetenz dieses Amtes infrage zu stellen.
Offline: Stets andere Regeln und Wege
Man ist ja gewohnt, ständig neue Verrenkungen absolvieren zu müssen, meinte er. “Früher hat man einen Zettel ausgefüllt, irgendwann wurde mir die Gebühr automatisch erlassen, weil eine bestimmte Rezeptgebührengrenze erreicht wurde. Doch das wurde ein Jahr darauf wieder umgestellt“.
Dann folgten wieder andere Formulare, dann kamen die auszudruckenden Formulare, dann die Online-Formulare usw.
Online: Verschlimmbesserung der ÖGK Website
Ihm wurde von Menschen, die sich besser auskennen, der Umgang mit den digitalen Sachen erklärt: “Speichere dir die wichtigsten Links zu den Informationen bei den Ämtern als Lesezeichen und hebe die Mails, die Adressen gut auf.” Dies tat der Mann, wie sicher viele.
Aber dann: Die Buschmänner des früher NÖGKK genannten Bürokratendschungels rodeten tausende Links, krempelten ihren digitalen Urwald um und löschten Mailaccounts. Die Folge: Was sich die Menschen speicherten, war weg. (Und: “Für Weiterleitungen war man zu dumm“, meinte unser Webmaster)
Absurder Fragebogen!
Nur in dem Beitrag geht es um eine scheinbar neue Schikane, um einen komplett überzogenen Fragebogen, den man nun nachreichen müsse.
Ein doppelseitiges Formular, mit einer Menge neuer Fragen gespickt. Fragen, deren Antworten die Kasse ohnehin kennt, werden jetzt nochmals gestellt und man fordert Details nach, welche selbst für ein Amt absurd anmuten.
Wir wissen, dass sich Ämter und Behörden nichts um die DSGVO scheren, aber solche Fragen sind wahrlich unwürdig und rechtfertigen den Zweck nicht.
Unser leidtragender Leser meinte: “Ich verzichte ab nun auf diese Befreiung!”
Besonders interessant ist, dass auf der ÖGK Website in keiner der Informationen zum Thema Rezeptgebührenbefreiung die Rede von solchen Angaben ist.
Nicht einmal im, ab 2024 gültigen downloadbaren Antrag wird der Bittsteller auf diese neuen Fragen hingewiesen. Daher kommt der Fragebogen ja auch als Aufforderung zum Nachtrag, denn man war und ist nicht fähig, diese Angaben im Antrag abzufragen.
Hier nun ein solcher Fragebogen als PDF. (Der übrigens als nicht zu öffnender, unbekannter Dateianhang versandt wird – den erst ein IT-kundiger Mensch zu einer Word-Datei ändern muss) NachwLebensunterh.pdf (~ 100 kb)