“Häusliche Gewalt weil Gerichtsvollzieher da war”!

Frauenrechte
Foto: pixaby, zib

Die Frau wurde danach laut eigenen Aussagen von Mann und Wohnungseigentümer, GRÜN und BLAU geschlagen!

“Es ist meine Wohnung, soll der Mann geschrien haben, worin reitest du mich hinein”?
Da war der Gerichtsvollzieher natürlich schon weg! Und der Mann musste beweisen, es ist sein Auto, sein TV – seine Stereoanlage und so weiter!

Auch die Arbeit hatte die Frau längst verloren, alles wegen der Gehaltspfändung, der Arbeitgeber machte nicht mehr mit!

AMS Geld bekommt die Frau keines, Grund der Lebensgefährte verdiene zuviel! Sie lebt nun mitversichert mit ihm. Seine Wohnung, sein Geld: Die Justiz machte es möglich. Und Schläge obendrein. Grün und Blau, wenn er in der Arbeit ist, weine die Frau viel.

Helfen können keine Frauenberatungsstellen, der Exekutor kommt wieder: Der Mann muss wieder ausfüllen, was ihm gehört, was nicht! Seine LG duldet er und weil er so ein guter Ehemann ist, darf seine LG bei ihm krankenversichert sein?

Das Haus, bzw. Wohnung muss blitz sauber sein, er verlangt jeden Tag geputzte Böden und Fenster. Von Boden muss man essen können, sonst gibt es Hiebe schreckliche Hiebe für die Frau. Die Grünen schreiben nun dies in einer Aussendung!

Grüne an ÖVP: Politische Angriffe auf unabhängige Justiz müssen beendet werden.

ÖVP muss Urteil des unabhängigen Gerichts auch im Wahlkampfjahr akzeptieren ÖVP muss Urteil des unabhängigen Gerichts auch im Wahlkampfjahr akzeptieren

„Ich verstehe, dass der Schuldspruch erster Instanz gegen Ex-Kanzler Kurz für die ÖVP im Wahlkampfjahr unangenehm ist, dennoch rate ich der ÖVP nachdrücklich, nicht in alte Muster zurückzufallen und politische Attacken gegen die Justiz zu reiten, wie sie das schon in der Vergangenheit bereits erfolglos gemacht hat“, reagiert die Grüne Justizsprecherin, Agnes Prammer, auf die Aussagen von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler in der heutigen ORF-Pressestunde.

„Ministerin Edtstadler fordert, dass die Justizministerin in ein Gerichtsverfahren eingreift. Das steht im völligen Widerspruch zur österreichischen Verfassung und dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Als Verfassungsministerin und ehemalige Richterin weiß Karoline Edtstadler das“, betont Prammer.

Prammer verweist darüber hinaus auf die Aussagen des Vorsitzenden der Fachgruppe „Stra…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.