Amtsanmaßung – Achtung: falsche Zivilbeamte !

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Am 12. Jänner 2016, gegen 15.30 Uhr läuteten zwei Männer an der Wohnungstür eines 86-jährigen Mannes in St. Pölten und gaben sich als Polizisten aus. Die angeblichen Zivilpolizisten wiesen sich mit keinem Ausweis oder sonstiger Marke aus.

Bereits im Jahre 2014 wurden dem Pensionisten mit dem gleichem Polizistentrick 5.000 Euro und im Jahre 2015 160 Euro durch die gleiche Vorgehensweise aus der Wohnung gestohlen.

Am 12. Jänner 2016 wollten die angeblichen Polizisten dem Pensionisten zwei Fotos zwecks Wiedererkennung der Täter zeigen. Ein Mann nahm in der Küche Platz und ein weiterer wollte die Geldbörse des 86-Jährigen sehen.
Da sich kein Bargeld in der Geldbörse befand, verließen die angeblichen Polizisten nach zehn Minuten wieder die Wohnung. Gestohlen wurde dieses Mal nichts.

Ein Wiedererkennen der angeblichen Zivilbeamten und der vorgewiesenen Fotos sowie eine Personsbeschreibung der Verdächtigen sind auf Grund der Sehstärke des 86-Jährigen nur sehr vage möglich.

Die Erhebungen seitens der Polizei ergaben, dass kein tatsächlicher Polizist des Stadtkommandos St. Pölten zur Tatzeit bei dem 86-jährigen Pensionist war.
Tipps der Polizei:

Verlangen sie von zivilen Polizeibeamten das Vorweisen des Dienstausweises.

Bei der Dienstverrichtung in Zivilkleidung haben sich die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit dem Dienstabzeichen (Kokarde) oder mit dem Dienstausweis bzw. auf Verlangen jedenfalls mit dem Dienstausweis auszuweisen. Eine Ausweisleistung kann unterbleiben, sofern die die Erfüllung der Aufgaben oder der Zweck des Einschreitens gefährdet ist.

Quelle
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