Der im April 2006 nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von WEGA- Polizisten in einer Wiener Lagerhalle schwer misshandelte Bakary J. ist mit einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik in erster Instanz gescheitert. Im Zivilprozess – wir berichteten – forderte der aus Gambia stammende 42- Jährige über die bereits erhaltenen 110.000 Euro hinaus weitere 384.000 Euro.
Zeit im Blick hat ebenfalls berichtet
Hier ein weiterer Bericht.
Doch nun wurde seinen unverschämten Forderungen ein Strich durch die Rechnung gemacht.
Dies wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen nun zurück. Die Verhandlung war im November des Vorjahres abgeschlossen worden, das Urteil erging am Dienstag schriftlich an Bakary J. Demnach bestätigte das Gericht, dass mit der bereits von der Finanzprokuratur geleisteten Zahlung alle finanziellen Ansprüche abgegolten seien. Gleichzeitig bestätigte der Senat aber den Anspruch von Bakary J. auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, der in der Zahlung bereits inkludiert ist.
Auch monatliche Pension abgewiesen
Neben der zusätzlichen Entschädigung wies das Gericht auch die geforderte monatliche Pension von 1000 Euro sowie das Feststellungsbegehren ab, wonach die Republik auch für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse. Bakary J.’s Rechtsvertreter Nikolaus Rast war am Dienstagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wer trägt die Kosten der Verhandlung?
Insider hatten nach dem Verhandlungsverlauf einen solchen Richterspruch erwartet. Offen bleibt, wer für die Kosten der beiden in dem Verfahren bestellten Gutachter aufkommen soll. Auch darüber soll erst entschieden werden, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt.