Polizeilichen Abfragen von Sozialversicherungsdaten

Nun nimmt die noch Innenministerin Johanna Mikl Leitner Stellung.

Klarstellung zur Berichterstattung von www.futerzone.at und Kurier

um aktuellen Artikel auf www.futurezone.at (Abfrage am 14.4., 13.30 Uhr) “Polizisten greifen unkontrolliert auf Sozialversicherungsdaten zu” und zum Bezug habenden Artikel in der Tageszeitung „Kurier“ vom 14.4.2016 erlaubt sich das Innenministerium folgende Klarstellungen:

• Die Schlagzeile “Polizisten greifen unkontrolliert auf Sozialversicherungsdaten zu” ist unrichtig und steht auch in Widerspruch zu der Beschreibung des bestehenden Kontrollsystems im selben Artikel. Es gibt monatliche Stichproben und nachgehende Überprüfungen. Jede einzelne Abfrage wird protokolliert und ist individuell nachvollziehbar. Durch das Kontrollsystem ist der beschriebene Fall zutage getreten.

• Es entspricht nicht den Tatsachen, dass mit den Sozialversicherungsanfragen auch Gehaltsabfragen möglich wären. Die möglichen Abfrageinhalte sind in der parlamentarischen Anfragebeantwortung taxativ gelistet und umfassen lediglich die Versicherungsnummer, den Dienstgeber, den leistungszuständigen Versicherungsträger und den Umstand, ob eine bestimmte Person derzeit oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war.

• Weiters ist unrichtig, dass “jeder x-beliebige Polizist willkürlich auf Daten zugreifen” könne. Für jede einzelne Abfrage braucht es eine dokumentierte, individuell nachvollziehbare Begründung innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Es besteht eine volle rechtliche Verantwortung jedes einzelnen Bediensteten.

• Und schließlich ist die Behauptung, es gäbe keine Konsequenzen für den besagten Beamten, unrichtig. Das BAK ermittelt in diesem Fall, Maßnahmen werden auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse erfolgen. Auch dies ist in der parlamentarischen Anfragebeantwortung beinhaltet.

Die Abfragemöglichkeit an sich ist insbesondere für die rechtmäßige Suche nach Personen von Bedeutung. Es bestehen klare rechtliche Rahmenbedingungen und ein entsprechendes Kontrollsystem, sowohl auf Seiten des verantwortlichen Dateninhabers, dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, als auch seitens der anfragenden Sicherheitsbehörden.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.