Ein Zeuge verständigte am 31. März 2017 gegen 13.20 Uhr die Polizei, da er im Innenhof eines leer stehenden Wohnhauses einen toten Mann aufgefunden hatte.
Die Verletzungen des Mannes wiesen eindeutig auf ein Sturzgeschehen hin, wodurch vorerst von einem Unfall oder auch einem möglichen Selbstmord ausgegangen werden konnte.
Eine gerichtliche Obduktion hat ergeben, dass ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann, da der 38-Jährige Verletzungen aufweist, welche vom Opfer nicht selbst herbeigeführt werden konnten.
Die Ermittlungen werden durch das Landeskriminalamt geführt.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)