Was sich für Asylwerber ändert?
Es war ein hartes Tauziehen – doch schlussendlich hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) auch vonseiten der SPÖ die Zustimmung zum Fremdenrechtspaket neu erhalten. Mit 1. November sollen sämtliche Verschärfungen in Sachen Asylrecht in Kraft treten. Was sich genau ändern soll, verdeutlicht dieses konkrete (fiktive) Beispiel.
Ein Asylwerber wird Salzburg zugewiesen – und schon greift das neue Fremdenrecht: Für die Verfahrensdauer darf er nur in diesem Bundesland wohnen. Der Iraker hält sich aber nicht daran und zieht nach Wien – wo er von der Polizei aufgegriffen wird, die ihn nach den neuen Bestimmungen direkt nach Salzburg zurückbringt.
Dort hat er sich nun einem Verwaltungsstrafverfahren zu stellen. Ihn erwartet eine Strafe von 100 bis 1000 Euro. Die 70 Euro in bar, die der Iraker bei der Festnahme eingesteckt hatte, wurden an Ort und Stelle sichergestellt. Dennoch kann er die Strafe nicht begleichen – und so landet er nach dem Fremdenrechtspaket bis zu zwei Wochen im Ersatzarrest.
Ist der Asylantrag negativ, hat er innerhalb von 30 Tagen unser Land zu verlassen. Ansonsten Haftstrafe.
Bei einem Verstoß drohen erneut Geld- bzw. Haftstrafen. Ebenfalls neu: Der Flüchtling muss selbst bei der Botschaft ein Heimreisezertifikat beantragen. Dies tut er aber nicht – und so kommt er bis zu vier Wochen in Beugehaft. Was so oft wiederholt wird, bis er seine Pflicht erfüllt und folglich abgeschoben wird
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