Abmahnung, viele haben es scheinbar nicht gewusst, dass diese 30 Jahre gepfändet werden können und vom Gericht verfolgt werden können. Alles wegen einiger Bilder, die diese angeblich widerrechtlich heruntergeladen haben.
Bildspinnen sind überall.
Behandlung ärger als Schwerstverbrecher.
Urheberrecht, Klage, 32000 bis 35.000 Euro zusätzlich
„Schauplatz Gericht“: Abgemahnt
Man möchte jemandem Weihnachtsgrüße schicken oder zum Geburtstag gratulieren, findet im Internet ein vermeintlich kostenloses Foto und versendet es. Nicht wissend, dass man in diesem Augenblick in die Falle getappt ist: Seit vier Jahren beschäftigen die Redaktion Abmahnschreiben, die ein Wiener Fotograf massenhaft an Personen verschickt, die seine Fotos verwendet und damit angeblich sein Urheberrecht verletzt haben. Sein Angebot: Mit einer Zahlung von ein paar Tausend Euro könne man einen teuren Gerichtsprozess verhindern. Die Empfänger:innen der Schreiben vermuten, dass der Fotograf die Fotos im Internet bewusst als vermeintlich kostenlos darstellt, um die Verwender im Nachhinein zur Zahlung aufzufordern. Sind diese Abmahnschreiben rechtsmissbräuchlich? „Schauplatz Gericht“ berichtet über zwei Gerichtsverfahren, die klären sollen, ob der Fotograf tatsächlich einen Anspruch aus dem Urheberrecht hat oder ob es sich um Missbrauch handelt.
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