Wem sind die Medien hier aufgesessen?

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Foto: Erik_Lucatero / Pixabay License

Wieder ein Anwalt, der schnell eine “neue” Geschäftsidee hatte!
Aber hauptverantwortlich dafür ist die Politik, die solchen absurden Gesetze macht. Die Linke weiß nicht, was die Rechte macht!

Sofort hat der ORF den Artikel den Kronen Zeitung dementiert, oe24 hat ihn noch immer online. Für den Anwalt muss die Unschuldsvermutung gelten.

OBS stellt irreführende Berichterstattung in „krone.at“, „heute.at“ und „oe24.at“ richtig

Wobei wer sollte es wissen wie ein Anwalt?
Die Medien haben einfach weitergegeben, was der Anwalt sagte! Der Anwalt hat studiert, nicht die Medien. Die haben seine Worte nur wiedergegeben. Die scheinbar wohl nicht ganz richtig waren?

Aber man sieht wieder, wie gefährlich es sein kann. Anwaltsschreiben ohne selbst recherchieren weiter zu geben. Die Krone hat den Artikel mittlerweile richtig gestellt.

OBS stellt irreführende Berichterstattung in „krone.at“, „heute.at“ und „oe24.at“ richtig

krone.at, heute.at und oe24.at berichten heute online, ein Anwalt hätte die Rückzahlung eines doppelt bezahlten ORF-Beitrags „erwirkt“, da er privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sei. Auch wird offenbar in Aussicht gestellt, für andere gegen Honorar entsprechende Anträge zu verfassen.

Die OBS stellt dazu richtig:

Die Ausnahme der Privaten Beitragspflicht am Firmenstandort hat der Gesetzgeber seit 01.01.2024 vorgesehen. Die Voraussetzungen dafür sind klar definiert (ORF-Beitrags Gesetz § 3 Abs. 3 ORF-G) und werden von der OBS kostenlos umgesetzt. Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstä…

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Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.

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APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschliesslicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!