18 Monate bedingt für Sexuellen Missbrauch an 12 jähriger

geralt / Pixabay

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist ein 23 Jahre alter Kärntner am Donnerstag zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2160 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte hatte zweimal mit einem erst zwölfjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr, Opfer und Täter waren miteinander befreundet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Immer wieder erkennt man Fehlurteile des Rechtsstaates, darf dazu aber nicht sagen, weil es ja Gesetz ist.

Jeder kann sich denken was er will, Gedanken sind noch frei.

Hier mehr dazu

Das Gericht beruft sich auf Aussagen von Täter und Opfer.
Doch wie weit kann ein 12 jähriges Kind erkennen was geschah?

Die Spätfolgen kann keiner abschätzen.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)