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Am 11.Oktober 2017 wurde Nora Foerst bei der U-Bahn-Station Josefstädterstraße von zwei Polizeibeamten angehalten. Sie erhielt eine Organstrafverfügung in Höhe von € 50,00. Der Grund: sie trug einen Schal. Nach zahlreichen Berichten über den Vorfall in praktisch allen Medien, soll hier Klarheit über die Vorgänge geschaffen werden. Das Folgende stützt sich auf Aussagen von Nora Foerst.
Frau Foerst war erstmals mit dem Verhüllungsverbot konfrontiert
Nora Foerst war zunächst erstaunt, dass sie angehalten wurde. Sie hatte gerade eine SMS geschrieben und dabei den Kopf in den Schal nach unten gesenkt. Als die Polizeibeamten sie mit dem Verhüllungsverbot konfrontierten, das sie angeblich übertreten hatte, nahm sie den Schal ab.
Frau Foerst hat keine provozierenden Handlungen gesetzt
Nora Foerst sah sich einer Befragung durch die Polizeibeamten ausgesetzt, die weit über den Vorwurf einer Verhüllung hinausging. Es wurde ihre Herkunft thematisiert und in Zweifel gestellt, ob sie überhaupt ihren Wohnsitz in Wien hat. Selbstverständlich konnte Nora Foerst sich sofort als deutsche Staatsbürgerin ausweisen. Sie lebt seit Jahren in Österreich und arbeitet an der Universität Wien.
Frau Foerst wird die Organstrafverfügung bekämpfen
Nora Foerst hat sich geweigert, die von ihr verlangte Organstrafverfügung in Höhe von € 50,00 zu bezahlen, da sie fest davon überzeugt ist, kein Gesetz verletzt zu haben. Sie ist entschlossen, ihre Rechte in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Sie wird gegen die Strafverfügung bis 11. November Einspruch erheben und auch, falls notwendig, den weiteren Instanzenweg beschreiten. Zudem steht eine Beschwerde gegen die beiden Polizeibeamten wegen einer „faktischen Amtshandlung“ beim Verwaltungsgericht zur Disposition. Sie wird hierbei von Dr. Georg Zanger rechtsfreundlich vertreten.
Quelle
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