Minderheitsrecht – als hätte man etwas geahnt

Recht
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2014 haben wir von Zeit im Blick über das Minderheitsrecht der Regierung und deren Einführung berichtet!

Bundeskanzler, die Zeit vergeht und die Kanzler wechseln. Am schnellsten in der bisherigen Geschichte wechselte Bundeskanzler Christian Kern zum Ex Kanzler.

Doch zurück zum Minderheitsrecht.

Minderheitsrecht in der Österreichischen Regierung.

Endlich wurde es geschafft.
Natürlich war das Gegengeschäft das nun die Österreichischen Parlamentsmitarbeiter und die Abgeordneten eine kräftige Lohnerhöhung bekommen. Kompromiss und Kompromissbereitschaft waren dazu notwendig um diesen Schritt weiter gehen zu können.

Der richtige Zug, zur richtigen Zeit. Kluges taktieren.
Auch durch Druck der Medien und der Bevölkerung. Und der Bevölkerung ist besonders zu danken, denn ohne diese Gegenbewegung hätte es die Opposition nicht geschafft. Die Regierung muss Gegenwind und die Kraft ihrer Gegner spüren.

Die Regierung ÖVP SPÖ haben mit diesem Minderheitsrecht einen großen Teil ihrer Macht abgeben. Es ist ihnen noch nicht wirklich Bewusst doch es wird ihnen noch Bewusst werden. Das Spiel beginnt damit ganz neu.

Was versteht man unter Minderheitsrecht?

Was versteht man unter Minderheitsrecht?

Minderheitsrechte sind nicht gleichzusetzen mit Oppositionsrechten. Minderheitsrechte bedeuten, dass diese Rechte nicht an eine parlamentarische Mehrheit gebunden sind. Das heißt, sie können von einer Minderheit der Abgeordneten genutzt werden, unabhängig davon, ob sie einer Regierungsfraktion oder einer Oppositionsfraktion angehören. Generell sind Minderheitsrechte ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Regierung.

Im Nationalrat gibt es zahlreiche Minderheitsrechte (Recht, Anträge einzubringen, Fragerecht etc.). Derzeit wird in einem eigenen Komitee die Reform der Geschäftsordnung des Nationalrates diskutiert und erarbeitet. Minderheitsrechte sind dabei ein wichtiger Punkt. So wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem Minderheitsrecht zu machen. Derzeit kann ein Untersuchungsausschuss nur nach einem Mehrheitsbeschluss des Nationalrats eingesetzt werden.

Mittlerweile hat sich die REGIERUNG wieder eine 0 Lohnrunde verordnet.