Wie sollen sich wir Medien, bzw. die Leser noch auskennen?
Verwirrende Nachrichten aus der AK bereiten Sorgen, hier mehr dazu.
Entlastungen bei Beiträgen der Arbeitslosenversicherungen werden von der Lohnsteuer zum Teil wieder aufgefressen.
Hat TÜRKIS/ BLAU nichts von Lohnsteuersenkung gesagt?
Bzw. Klein Verdiener würden keine Lohnsteuer zahlen?
„Die ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung für den Arbeitsmarkt lassen nichts Gutes erwarten“, kommentiert Günther Goach, Vizepräsident der Bundesarbeitskammer, die Ergebnisse der Regierungsklausur. Nach Einstellung der Aktion 20.000, wird nun die kolportierte Entlastung durch die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung für die Betroffenen geringer ausfallen – der Finanzminister kassiert nämlich gleich mit. Zudem bleibt die Gegenfinanzierung für den Einnahmen-Verlust offen.
„Am Ende werden wohl die arbeitslosen Menschen über Kürzungen bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen die Rechnung begleichen müssen“, kritisiert Goach. Auch beim „Arbeitslosengeld Neu“ kommen von der Bundesregierung missverständliche Aussagen. „Hier muss rasch Klarheit geschaffen werden“, verlangt Goach.
Sehen wir von der Redaktion genau so.
Ab 1. Juli 2018 will die Regierung die Grenzen für die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhöhen. Bis 1.648 Euro brutto monatlich ist künftig kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag mehr zu bezahlen (aktuell bis 1.381 Euro). Danach soll gelten: von 1.648 bis 1.798 Euro ein Prozent (jetzt zwischen 1.381 bis 1.506 Euro), von 1.798 bis 1.948 zwei Prozent (jetzt zwischen 1.506 und 1.696 Euro) und schließlich ab 1.948 Euro drei Prozent (jetzt ab 1.696 Euro). Laut Berechnungen der Arbeiterkammer beläuft sich der Einnahmenausfall für die Arbeitslosenversicherung durch diese Maßnahme auf 195 Millionen Euro. Die Senkung der Beiträge bedeutet aber auch eine Erhöhung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Heißt: Das Lohnsteueraufkommen erhöht sich – und zwar im Ausmaß von rund 45 Millionen Euro. Die fiskalischen Kosten belaufen sich also auf zirka 150 Millionen Euro.
„Zu bedenken ist aber dennoch, dass dem AMS insgesamt 195 Millionen Euro entzogen werden. Für diesen Verlust gibt es keine Gegenfinanzierung“, kritisiert Goach. Weiters weist der Vizepräsident der Bundesarbeitskammer darauf hin, dass die kolportierte Entlastung für die Beschäftigten in der Realität an Attraktivität verliert, weil ein „Teil wieder durch die Lohnsteuermehrbelastung aufgefressen wird“.
Dazu ein Beispiel: Wer 1.450 Euro brutto im Monat verdient bezahlt derzeit einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1 Prozent, nach der neuen Regelung entfällt der Beitrag. Von der Ersparnis müssen jedoch 25 Prozent Lohnsteuer bezahlt werden (Grenzsteuersatz 25 Prozent). Die effektive monatliche Ersparnis beträgt daher 0,75 Prozent des Bruttobezuges, sprich bei 1.450 Euro zirka 10,88 Euro im Monat, knapp 158 Euro im Jahr – und damit weit weniger als die von der Regierung kolportierte Entlastung von 311 Euro!
Völlig unklar sind laut Goach weiters die Absichten der Bundesregierung geblieben, was das „Arbeitslosengeld Neu“ betrifft:
„Weder ist klarer geworden, wie lange das neue Arbeitslosengeld ausbezahlt werden soll, in welcher Höhe und mit welchen Anspruchsvoraussetzungen.“ Dazu kommen noch die im Regierungsübereinkommen angekündigten Verschärfungen bei den Zumutbarkeitsbestimmungen und den Sanktionen für Arbeitslose. Ob Langzeitarbeitslose in Zukunft in die Mindestsicherung abgeschoben werden sollen, ist ebenfalls noch nicht klar – die Aussagen der zuständigen Arbeitsministerin und des Bundeskanzlers dazu sind weiter widersprüchlich. Dazu Goach: „Uns ist es besonders wichtig, dass ein Arbeitslosengeld Neu positive Antworten für die Beschäftigten auf die Veränderungen auf einem Arbeitsmarkt im digitalen Wandel bringt, etwa ein Recht auf Qualifizierung mit einem Qualifizierungsgeld.
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