Üble Nachrede Strafgesetzbuch § 111

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Interessant was sich alles unter übler Nachrede findet. §111 Wer einen dritten Unwahrheiten erzählt, hetzt gegen andere, gelöschte Beiträge umherzeigt etc, begeht nicht nur Verhetzung sondern auch üble Nachrede. Strafe bis 3 Jahre Haft. Und eine empfindliche Geldstrafe. Hält aber…

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