Was heißt: “Medienunternehmen verlegerischer Herkunft erhalten die Möglichkeit, ihre Kombiangebote von Print und Online ökonomisch sinnvoller zu forcieren und auch die digitale Transformation besser zu meistern“?
Print- und Digitale Produkte steuerlich angeglichen
Dieses Zitat aus der letzten Pressemeldung des VÖZ musste man schon 3x durchlesen um zu kapieren, was das eigentlich bedeutet. Ok, wer sich schon im Vorfeld damit auseinandersetzte konnte diese etwas fachspezifische Interpretation verstehen. Ich nicht.
Erst wenn man die Sätze ein bisschen separiert, und mit anderen Meldungen kombiniert ist es klarer.
Die Essenz ist, dass die Bundesregierung beim Ministerrat im Rahmen ihrer Klausur in Mauerbach am 11. Jänner 2019 beschlossen hat, die Mehrwertsteuersätze auf elektronische Zeitungen und Magazine von 20 auf 10 Prozent zu senken.
In den Augen der Verleger sei die bisherige steuerrechtliche Ungleichbehandlung von Print- und Digitalausgaben stets ein Hindernis für attraktivere Kombiangebote gewesen.
Und eine langjährige Forderung des Fachverbandes der Buch- und Medienwirtschaft ist damit erfüllt.
eBooks nun auch auf 10% MwSt gesenkt
Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft drückt es für seinen Bereich so aus: “Die Mehrwertsteuer für eBooks und weitere digitale Publikationen wurde an jene für das gedruckte Buch angeglichen.”
Für die gesamte Buchbranche Österreichs bedeutet dies eine Verringerung des bürokratischen Aufwands, vor allem aber „Rückenwind für die Zukunft des Lesens“, so Friedrich Hinterschweiger, Obmann der Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich.
Der Ministerrat trägt damit dem Trend nach dem eBook und digitalen Medien Rechnung. Auch für das Schulbuch bedeutet diese Entscheidung viel – hier ist das hybride Modell, eine Kombination aus Print und digital, wesentlicher Teil der Zukunftsstrategie der österreichischen Bildungsverleger.