Polizeibericht. Der Hundeführer wird sich verantworten müssen.
Am 03.01., um 14.10 Uhr, legte ein 53 jähriger Diensthundeführer der LPD Kärnten am Grundstück seines Wohnhauses in der Gemeinde Hermagor Such- und Bringgegenstände zum Üben mit seinem Diensthund, einem 2-jährigen Malinois, aus.
Zur selben Zeit näherten sich – vom Hundeführer vorerst unbemerkt – eine 23-jährige Frau, deren Freund, sowie ein 5 jähriger Bub, der Grundstücksgrenze, welches aktuell nicht zur Gänze eingefriedet ist. Der Diensthund lief auf diese Personengruppe zu, stoppte vor ihnen und verhielt sich zunächst unauffällig.
Möglicherweise begann der 5-jährige Bub zu schreien und zu zappeln, sodass der Hund den Buben am rechten Oberarm erfasste.
Dies ist jedoch noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Der Diensthundeführer konnte den Hund sofort vom Kind trennen.
Der Bub erlitt durch den Biss Verletzungen unbestimmten Grades und wurde mittels Rettung ins LKH Villach gebracht und dort kurzfristig stationär behandelt.
Der Diensthund und der Diensthundeführer standen zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst, der Hund war nicht angeleint bzw. trug keinen Maulkorb.
Er war auch nicht als Polizeihund gekennzeichnet.
Bub (5) von Polizeihund in den Oberarm gebissen
Quelle
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