Wegweisung sowie ein Betretungsverbot für Jugendlichen

Gewalt
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Er soll seine Mutter und seine Schwester mit einem Messer bedroht haben?

Es muss die Unschuldsvermutung gelten. Bei dem Streit soll es sich darum gehandelt haben, der Bub hatte Internetverbot.

Wenn Kinder und Jugendliche durchdrehen?

Polizeibericht: Am 18.03.2022 gegen 19:30 Uhr deaktivierte eine 46-jährige Frau das WLAN in ihrer Wohnung in Spittal an der Drau, selbe Gemeinde und Bezirk, damit ihr Sohn aufgrund seiner Aggressivität endlich aufhört Shooterspiele zu spielen. Daraufhin rannte ihr 16-jähriger Sohn in die Küche, entnahm dort ein Messer und bedrohte seine Mutter sowie seine Schwester. Um seine Forderung das WLAN wieder zu aktivieren Nachdruck zu verleihen, warf er Gegenstände vom Balkon, zerschlug die Armbanduhr seiner Mutter und stach mit dem Messer in einen Couchtisch und eine Zimmertüre. Auch bei Eintreffen der Polizei beruhigte sich der 16-jährige nicht und musste festgenommen werden. Eine Wegweisung sowie ein Betretungsverbot wurden ausgesprochen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der 16-jährige angezeigt.

Gef. Drohung, Körperverletzung, Ausspruch Betretungs- und Annäherungsverbot.

Zwischen einer 37-jährigen Frau aus Villach und ihrer 33-jährigen Lebe…

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