Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung: Doch Fakt ist, der Vater, der ausgerastet sein soll, weil einer seine Tochter begrabscht haben soll, landete schneller vor Gericht, als der Beschuldigte selbst!
Der Rechtsstaat scheint schwer krank zu sein? Wegen angeblicher Selbstjustiz landete ein Vater schneller vor dem Richter, als der Beschuldigte von Übergriffen auf die Tochter?
Update: Auch für den zweiten Fall muss die Unschuldsvermutung gelten, obwohl nicht leicht. Auch hier geht es um Missbrauch, diesmal an einem 12-jährigen. Der Beschuldigte will aber später nach seinen eigenen Aussagen vor Gericht am Jugendamt arbeiten und sich dort um Problemkinder kümmern? Es wird ihm auch gelingen. Mehr für die Leser.
Das Opfer ist entsetzt und ist im Regen stehengelassen worden: Es musste die Beleidigungen des Beschuldigten erdulden. Verteidiger, Name wird nicht genannt, forderte laut Nachrichtenübermittlung hinsichtlich des Übergriffs einen Freispruch. Sein Mandant stellte zuvor das Opfer als Lügner dar. Eine Therapie brauche er nicht, so der uneinsichtige Angeklagte. Denn: „Ich bin nicht pädophil.“ Der Beschuldigte erhielt ein Jahr auf Bewährung. Noch nicht rechtskräftig, angeblich?
Es ist schwer, hier gelassen zu schreiben. Andere schreiben nicht so gelassen, haben aber scheinbar nichts zu fürchten.
Und er wurde angeblich bereits abgestraft, ob rechtskräftig, oder nicht? Der Beschuldigte Übergriff auf neunjährige Tochter ist weiter auf freien Fuß! Plus Schmerzensgeld.
So schaut es aus im Rechtsstaat Österreich!
Was genau geschehen ist? Tagesmedien berichten heute: Uns fällt nur auf, wie schnell der Vater, der seine Tochter schützen wollte, vor Gericht landete und bestraft wurde.
Der Vater soll vor der angeblichen Selbstjustiz, das Bildmaterial über den möglichen Übergriff auf die erst neun jährige gemeinsam mit der Polizei gesichtet haben?
Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Fazit: Der Übergriff und das erschrockene Gesicht der 9-Jährigen waren deutlich erkennbar. Der 37-Jährige hatte einen konkreten Verdacht: Der Unhold könnte ein ihm flüchtig bekannter Mann gewesen sein.
Täter wollte für das Jugendamt arbeiten
Schockierendes Detail: Dem Gutachter erzählte der Mann, dass er später am liebsten für das Jugendamt arbeiten und sich um Kinder aus Problemfamilien kümmern würde. Daraus wird aber nicht…