Abyss – Abgrund des Todes

Die Special Edition kommt am 25.11.2018 um 20.15 Uhr auf arte!

Abyss - Abgrund des Todes
Bud (Ed Harris) und Lindsey Brigman (Mary Elizabeth Mastrantonio) kämpfen um die Tauchstation und ihr Leben | © 20th Century Fox/M. Salomon

Über der Meeresoberfläche tobt der kalte Krieg, aber auch in den Untiefen des Ozeans tun sich zwischenmenschliche Abgründe auf. Doch dann tauchen geheimnisvolle Wesen auf und diese unglaubliche Begegnung ändert alles …

Am Beginn dieses wahrhaft tiefgründigen Science-Fiction Blockbusters von James Cameron wird ein Zitat von Friedrich Nietzsche gezeigt: „Wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein„.

Ja, trotz aller Action ist es tatsächlich ein Film zum Nachdenken: Denn es um nichts weniger als einen nuklearen Konflikt zwischen Ost und West, die ökologische Apokalypse, Aliens und um den Grund der Liebe.

Der Film gewann bei der OSCAR Verleihung 1990 in der Kategorie Beste visuelle Effekte. Wobei erst einige Jahre später die lange Special Edition (164 Min.) mit neuen Spezialeffekten entstand. 1989 konnte aber schon die knapp 140 Min. Erst-Version mit damals bahnbrechenden Animationen aufwarten – zB. die schlauchförmige Kreatur aus Wasser, welche die Gesichter der Crew nachahmt, usw.

Namhafte Kritiker nannten „Abyss“ in einem Satz mit filmischen Meilensteinen wie „2001“, “ Das Boot“ und die „Unheimliche Begegnung der dritten Art“. Wie auch immer, der bald 30 Jahre alte Streifen ist auch ein Meisterwerk und kommt viel zu selten ins Fernsehen.
Nun ist es endlich wieder soweit und wir können in eine Welt abtauchen, die weniger erforscht ist als der Mond oder der Mars …

Ein Tanz am Rande des Abgrunds

Das amerikanische Atom-U-Boot „USS Montana“ kollidiert bei einer Patrouille in der Nähe des Kaimangrabens mit einem rätselhaften Unterwasserfahrzeug und sinkt.

Die US-Marine chartert daraufhin die Tiefsee-Ölbohrstation „Deepcore“, um von dort aus eine Rettungsmission zu lancieren. Der Kapitän der Tauchstation, Bud Brigman, ist wenig begeistert, als die Militärs nicht nur den hypernervösen, aggressiven Lt. Coffey an Bord bringen, sondern auch Brigmans Ehefrau Lindsey, mit der er in Scheidung lebt. Doch als Konstrukteurin der Tiefseeplattform wird Lindsey gebraucht, um die komplizierte Aktion durchzuführen.

Einer der Taucher kommt mit einem rätselhaften Unterwasserwesen in Kontakt und fällt in ein Koma. Zurück in der Tauchstation geraten die Konflikte aus dem Ruder: Der Scheidungskrieg der Brigmans lodert auf und verseucht die Atmosphäre; die Militärs setzen mit dem Versuch einer heimlichen Bergung der Nuklearsprengköpfe des U-Boots das Leben auch der zivilen Crew aufs Spiel und an der Meeresoberfläche wütet ein Hurrikan.

In den Tanz am Rande des Abgrunds (hier der über 7.000 Meter tiefe Kaimangraben) mischen sich noch die rätselhaften Unterwasserwesen, die sich als Aliens mit einer eigenen Agenda herausstellen.

Stab und Besetzung

Regie und Drehbuch: James Cameron
Produktion: Twentieth Century Fox, Pacific Western, Lighstorm Entertainment
Produzent: Gale Anne Hurd, Van Ling
Kamera: Mikael Salomon, Dennis Skotak
Schnitt: Joel Goodman, Steven Quale, Howard E. Smith
Musik: Alan Silvestri, Robert Garrett
Cast:
Michael Biehn (Lt. Coffey), Ed Harris (Bud Brigman), Mary Elizabeth Mastrantonio (Lindsey Brigman), Leo Burmester (Catfish de Vries), Todd Graff (Alan “Hippy” Carnes), Kimberly Scott (Lisa), J.C. Quinn (Sonny)
Dauer: 164 Min. (Special Edition)
USA, 1989


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.