Achtung: Schächten wurde für NÖ neu geregelt

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Ab sofort aufgehoben, folgender Punkt:

Vorgängerregelung vom September 2017 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung.
Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl hat sich mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner nun darauf verständigt, die zuständigen Behörden neu über eine künftig nachvollziehbare Vorgangsweise zu informieren.

Es wird in dieser Information klargestellt, wie mit der neuen Regelung dem Tierschutzgesetz einerseits umgegangen und der Religionsfreiheit andererseits Rechnung getragen wird.

Über die neue Regelung wurden heute die zuständigen Behörden informiert.
Das Informationsschreiben vom September 2017 des ressortzuständigen Vorgängers ist somit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Registrierungen der Abnehmer wird es nicht geben.
Sichergestellt muss sein, dass nur jenen Menschen geschächtetes Fleisch in unserem Land zur Verfügung gestellt wird, für die es nach dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: „Es handelt sich um ein besonders sensibles Thema.
Und mit der heutigen Klarstellung an die Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert.
Es muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben.
Eine Registrierung einzelner Abnehmer wird es in Niederösterreich aber sicher nicht geben.“

„Für mich ist wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine ‚Schächtexporte’. Dazu braucht es strenge Kontrollen und die Behörden müssen die Möglichkeit haben, in Verdachtsfällen weitere Ermittlungen zu führen. Wir haben damit gemeinsam mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner eine Entscheidung mit Hausverstand getroffen“, erklärt Landesrat Waldhäusl.

Koscheres Fleisch, koschere Politik

IKG-Präsident Deutsch dankt Landeshauptfrau Mikl-Leitner für ihr Einschreiten – FPÖ sollte Dämonisierung des Schächtens einstellen.

Nach Erhalt und erster Sichtung eines Informationsschreibens der niederösterreichischen Landesregierung betreffend das Schächten, sieht IKG-Präsident Oskar Deutsch die bisherige Praxis der Produktion von koscherem Fleisch bestätigt. „Mit dem Verbreiten von Unwahrheiten über das Schächten hat die FPÖ zwar Verunsicherung in Österreich geschürt und der Republik international geschadet, aber nun hat Johanna Mikl-Leitner ein Machtwort gesprochen“, dankt Deutsch der Landeshauptfrau für ihr Engagement in dieser Frage.

Das Schächten ist im Judentum streng geregelt. Die Regeln dienen dem Schutz der Tiere und sehen in weiten Teilen strengere Kriterien als das österreichische Tierschutzgesetz vor.
Verboten sind beispielsweise eine nicht artgerechte Tierhaltung und lange Transportwege.
Die Vorschriften für den Schlachtvorgang sind ebenfalls reguliert.
Ziel ist ein schnellstmöglicher Tod ohne Qualen, anders als in vielen Fällen mit Betäubung vor der Schlachtung, wobei auch die Betäubung selbst Qualen verursachen kann. „Jetzt sollte die blaue Sommerhetze beendet werden“, sagt der IKG-Präsident. „Nachdem sichergestellt ist, dass koscheres Fleisch in Österreich produziert, verkauft und konsumiert werden darf, sollten wir uns alle für eine ,koschere‘ Politik einsetzen. Das schließt ein Ende der Dämonisierung des Schächtens durch die FPÖ mit ein.“ Tierschutz und Religionsfreiheit seien keine gegensätzlichen Rechtsgüter, so Deutsch. Anders sei das etwa bei Gatterjagden, Gasbetäubungen von Schweinen und der Massentierhaltung im Allgemeinen.

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