Achtung: Schächten wurde für NÖ neu geregelt

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Ab sofort aufgehoben, folgender Punkt: Vorgängerregelung vom September 2017 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen….

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