Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG).

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Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r (VP) berichtete zu einem Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u. a. betreffend Änderung des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG).

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) sagte, dass man die Änderung der Mindestsicherung diskutiere, eine Initiative der ÖVP. Grundsätzlich sei dies von der Thematik her begrüßenswert. Es sei eine notwendige Debatte, die ohne Emotionen nicht möglich sei, weil auch hier die aktuelle Situation des Asylwesens eine Rolle spiele. Die Mindestsicherung sei für die eigenen Leute ins Leben gerufen worden. Er meinte, alle Asylanten könnten nicht integriert werden, weil diese den Österreicherinnen und Österreichern den Arbeitsplatz wegnehmen würden. Asyl heiße Schutz auf Zeit. Jene Menschen, die hierher kämen, müssten sich an die hier gültigen Werte halten. Er brachte gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen und den Abgeordneten Gabmann, Dr. Machacek und Dr. Von Gimborn einen Antrag betreffend „Unterstützung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten NUR aus der Grundversorgung“ ein.

Abgeordnete Christa V l a d y k a (SP) vertrat die Ansicht, die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) bilde das unterste soziale Netz in Österreich und ersetze die Sozialhilfe. Menschen mit physischen und psychischen Erkrankungen hätten am Arbeitsmarkt nur sehr geringe Chancen. Die BMS müsse einer Evaluierung unterzogen werden. Ihre Fraktion trete für eine bundesweit einheitliche bedarfsorientierte Mindestsicherung ein. Der Abänderungsantrag der FP werde von ihrer Fraktion abgelehnt. Hingegen werde ihre Fraktion der Verpflichtung für Asylwerber zustimmen, Deutschkurse zu absolvierten. Ihre Fraktion werde der Anrechnung des Wohnzuschusses bei der Berechnung der bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht zustimmen. Die derzeitige durchschnittliche Bezugsdauer von Personen, die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, betrage zurzeit rund sieben Monate.

Abgeordneter Anton E r b e r MBA (VP) sagte, anerkannte Flüchtlinge könne man nicht von der Mindestsicherung ausschließen, weil dies gesetzlich gar nicht möglich sei. Der Budgetposten für die Mindestsicherung sei in den letzten Monaten sehr stark gestiegen. Sogenannte „Aufstocker“ bei der Mindestsicherung seien auch jene Personen, die eine AMS-Leistung oder eine Notstandshilfe beziehen. 838 Euro monatlich, das sei die Grenze der Mindestsicherung, und bei diesem Betrag sei es zumutbar, davon einen kleinen Teil für den Wohnbedarf aufzubringen. Bei den Beziehern einer Mindestsicherung gehe es in diesem Fall um rund 40 Euro im Monat. Jener, der arbeitet und einzahlt, dürfe nicht weniger bekommen als jener, der vom Sozialtopf herausnimmt.

Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (G) meinte, das Sozialsystem zu analysieren, werde von ihrer Fraktion grundsätzlich positiv gesehen. Wir brauchen den Wohlfahrtsstaat, müssen ihn aber grundsätzlich der Zeit anpassen. Die heutige Diskussion sei anlassbezogen und auf die vielen Flüchtlinge und die gestiegene Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung werde zur Hälfte vom Land Niederösterreich und den Gemeinden getragen. Im Grund gebe es zu wenig Deutschkurse für die Flüchtlinge. Niederösterreich müsse eine Modellregion werden, dazu müsse u. a. die Wohnbauförderung verändert werden. Die Einführung eines Mindestlohns in Österreich sei in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument, worüber man diskutieren müsse. Es gehe um Vereinfachung und schlankere Strukturen, hier geschehe das Gegenteil. Man brauche Deutschkurse ab dem ersten Tag des Aufenthalts, eine geregelte Tagesstruktur und Beschäftigung. Das Vorarlberger Modell sei nicht bis zum Ende durchgedacht. Der Antrag, der nicht durch die Begutachtung gegangen sei, zeige, dass man mit dem Kopf durch die Wand wolle. Ihr Geschäftsordnungsantrag auf Zurückweisung an den Ausschuss fand keine Mehrheit.

Abgeordneter Udo L a n d b a u e r (FP) betonte, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung für subsidiär Schutzbedürftige nicht auszubezahlen, könne nur der erste Schritt einer „Reise zurück zur Vernunft“ sein. Wenn man so weiterwirtschafte, werde es bald überhaupt keine Sozialleistungen mehr geben.

Abgeordneter Walter N a d e r e r (FRANK) replizierte, NGO’s arbeiteten sehr wohl ehrenamtlich und seien keine „Steuerparasiten“. Die gesellschaftspolitische Tendenz sozialer Sterilität sei sehr bedenklich. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung solle genau das verhindern. Menschen in die Selbstorganisation zu entlassen, sei ein wichtiger Ansatz. Wo keine Deutschkurse angeboten würden, sei es absurd, sich schriftlich zum Besuch derselben verpflichten zu müssen.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) führte aus, es sei gut, dass NGO’s, die wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllen, auch öffentliches Geld erhielten. Mehr als zwei Drittel der Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung seien Frauen und Kinder. Die Mindestsicherung gebe ihnen Sicherheit. Es handle sich um den Beginn einer Salami-Taktik, die Leistungen des Wohlfahrtsstaates zu reduzieren.

Abgeordneter Ing. Bernhard E b n e r (VP) sagte, der NÖ Landtag habe mit dem Wiedereinsteigerbonus und der Gutscheinzahlung bereits in die Mindestsicherung eingegriffen, die Maßnahmen würden gut greifen. Das Thema der Flüchtlinge belaste das Sozialsystem. Das zu leugnen, sei Realitätsverweigerung. Der Schlüssel, die Menschen zur Integration zu bewegen, seien die Deutschkurse. Niemand verstehe, dass man fürs Nichtstun mehr bekomme als fürs Arbeiten. Jeder, der noch nie in das Sozialsystem eingezahlt habe, solle in der Grundversorgung bleiben. Ein Resolutionsantrag gemeinsam mit dem Abgeordneten Waldhäusl fordert bestimmte Regelungen für die bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) stellte richtig, sie habe keineswegs die Exekutive mit den Beziehern der Mindestsicherung verglichen.

Der Antrag wurde bei getrennter Abstimmung mit Mehrheit angenommen. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Waldhäusl u. a. wurde bei namentlicher Abstimmung abgelehnt. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Ebner und Waldhäusl wurde mit Mehrheit angenommen.