Alkoholisierter verletzte 2 Polizisten und 2 Sanitäter

Pressemeldungen aus Landespolizeidirektion und Innenministerium | © LPD/BMI/zib
Pressemeldungen aus Landespolizeidirektion und Innenministerium | © LPD/BMI/zib

Am 1. Juli 2017 um 18:01 Uhr wurde die Polizei über eine alkoholisierte Person auf der Fahrbahn der Scheiterbachstraße in Mattighofen verständigt.
Beim Eintreffen der Polizisten wurde der sichtlich stark alkoholisierte 28-jährige Arbeiter von einem Passanten gestützt und wies Abschürfungen an der rechten Hand auf.
Die Polizisten forschten mit Hilfe seiner Dokumente seinen Wohnsitz in der unmittelbaren Nachbarschaft aus und versuchten ihn in diese Richtung zu geleiten.
Der Mann verweigerte die Hilfe, befreite sich aus den Stützgriffen der Beamten und entfernte sich. Einige Meter von den Beamten entfernt kam er zu Sturz und verletzte sich am rechten Knie.
Die zwischenzeitlich eingetroffenen Sanitäter des RK Mattighofen unterstützten in der Folge die Beamten und geleiteten den Mann in Richtung seiner Wohnung, um eine Gefährdung des Mannes durch den Straßenverkehr zu verhindern. Dabei wirkte dieser wieder nicht mit.
Vor dem Eingang seines Wohnhauses wurde der 28-Jährige plötzlich äußerst aggressiv, schrie und schlug um sich und sprang mit einem Karatesprung in Richtung des Polizisten. Dieser konnte ausweichen und der Angreifer kam zu Sturz. In der Folge schlug der 28-Jährige mehrfach mit der Faust in Richtung des Polzisten und verletzte diesen dadurch im Gesicht leicht.
Schließlich konnten dem Rabiaten Handfesseln angelegt werden. Dabei erlitten eine Polizistin und eine Sanitäterin durch die heftigen Handlungen des alkoholisierten Mannes leichte Verletzungen. Ein Sanitäter wurde schließlich durch den tobenden 28-Jährigen durch einen Kopfstoß ebenfalls leicht verletzt.
Im Streifenwagen schlug der Arbeiter wild mit dem Kopf gegen die Scheibe und auch in der Arrestzelle tobte er weiter und schlug gegen die Gitterstäbe.
Der Mann wurde auf Grund der ärztlichen Anordnung in das Krankenhaus Braunau eingeliefert. Es folgt Anzeige auf freiem Fuß.

Quelle
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