Der einschreitende Polizist wurde von dem Tatverdächtigen gebissen.
Polizeibericht
Widerstand gegen die Staatsgewalt, , Imstichlassen eines Verletzten, Fahrlässige Gemeingefährdung
Eine Polizeistreife wurde in den Morgenstunden des 30. Juli 2017, gegen 02.45 Uhr, zum Parkplatz beim Gelände des Strandfestes in Seekirchen am Wallersee beordert, da sich dort ein betrunkener Fahrzeuglenker befinden sollte. Nach dem Eintreffen der Polizei versuchte der Fahrzeuglenker sich der Kontrolle zu entziehen. Er startete das Fahrzeug und fuhr vom Parkplatz in Richtung eines am Gelände befindlichen Lokals davon. Die Polizisten verfolgten das Fahrzeug. Der Fahrzeuglenker schleifte auf seiner Fahrt einen 29- jährigen Securitymitarbeiter. Dieser wurde durch das Fahrzeug mehrere Meter mitgeschliffen, konnte sich jedoch aus seiner Lage befreien.
Er wurde unbestimmten Grades verletzt.
Der Fahrzeuglenker setzte seine Fahrt, ohne Rücksicht, durch die vor dem Lokal befindlichen Veranstaltungsgäste fort.
Hier wurden zwei Einheimische (56 und 46 Jahre) unbestimmten Grades verletzt.
Erst als der Fahrzeuglenker einen 26- jährigen Einheimischen mit dem Fahrzeug erwischte, dieser auf die Motorhaube geschleudert und vor dem Fahrzeug zu liegen kam, blieb der Fahrzeuglenker stehen, sprang aus dem Fahrzeug und versuchte zu Fuß die Flucht zu ergreifen.
Die Polizisten verfolgten den Mann und konnten diesen nach wenigen Metern anhalten und festnehmen. Der Fahrzeuglenker wehrte sich vehement gegen seine Festnahme und biss hierbei einen Polizisten.
Bei dem Fahrzeuglenker handelt es sich um einen 20- jährigen Mann aus der Stadt Salzburg. Ein durchgeführter Alkomattest verlief mit 1,54 Promille positiv.
Der 20- Jährige verfügt über keinen Führerschein.
Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen wurden kurz zuvor in der Stadt Salzburg gestohlen. Das Fahrzeug war nicht zum Verkehr zugelassen.
Während der Spurensicherung am Fahrzeug konnten die Polizisten im Fahrzeug drei Hochdruckreiniger samt Zubehör sowie einen Bohrhammer auffinden.
Es stellte sich heraus, dass diese Gegenstände wenige Tage zuvor in Neumarkt am Wallersee gestohlen wurden.
Der 20- Jährige wurde in die Justizanstalt Puch- Urstein verbracht.
Eine Anzeige wegen mehreren Strafrechtsdelikten erfolgt bei der Staatsanwaltschaft Salzburg.
Personen, die sich in den Morgenstunden des 30. Juli 2017 am Gelände des Strandfestes in Seekirchen am Wallersee befanden und durch den geschilderten Vorfall verletzt wurden oder sonst sachdienliche Wahrnehmungen (Zeugen, Hilfeleistungen etc.) getätigt haben, werden ersucht sich persönlich oder telefonisch unter 059133 5126 bei der Polizeiinspektion Seekirchen zu melden!
Hier der Bericht der Kronen Zeitung
Quelle
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