Einstimmige Stellungnahme der Senate der Universität Mozarteum Salzburg und der Universität Salzburg zur geplanten Novelle des Universitätsgesetzes
In einem Gespräch mit den Senatsvorsitzenden der
Österreichischen Universitäten informierten Vertreter*innen des Bildungsministeriums Ende Oktober über eine geplante Novellierung des Universitätsgesetzes. Erkennbar wird die Absicht, die Senate zu entmachten und damit die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Kunst massiv einzuschränken.
Höchst problematisch sind die geplanten Eingriffe in das Kräfteverhältnis der universitären Leitungsgremien. Bisher wird das System der „checks and balances“ von den drei Leitungsorganen Rektorat, Senat und Universitätsrat gewährleistet. Der Senat, zusammengesetzt aus gewählten Vertreter*innen von Lehrenden, Studierenden und Verwaltung, ist darin mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Dazu gehört unter anderem die Mitwirkung bei der Wahl und Wiederbestellung des*der Rektor*in. Dem Senat soll nun das Recht genommen werden, gemeinsam mit dem Universitätsrat über die Vertragsverlängerung eines*einer amtierenden Rektor*in zu entscheiden. Künftig soll diese Entscheidung der Universitätsrat (dessen Mitglieder zum Teil von den jeweiligen Regierungsparteien entsandt werden) alleine treffen. Auf diese Weise werden den Angehörigen der Universität zentrale Mitbestimmungsrechte entzogen.
Ein weiteres alarmierendes Vorhaben ist die einschneidende Beschränkung der autonomen Gestaltungsrechte des Senats bei den Studienplänen (Curricula). In Zukunft soll die strukturelle Gestaltung der Studienpläne Bestandteil der zwischen Rektorat und Ministerium geschlossenen Leistungsvereinbarung werden. Über die damit verknüpfte Finanzierung beabsichtigt das Ministerium, sich unmittelbare und direkte Zugriffsmöglichkeit zu sichern und die Autonomie der Universitäten auszuhebeln.
Die Senate der Universität Mozarteum und der Universität Salzburg lehnen diese Eingriffe in die Autonomie und die Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den Leitungsgremien vehement ab und fordern endlich eine partnerschaftliche Einbindung der Senate in den Gesetzwerdungsprozess.
Die genannten Kritikpunkte werden von der Senatsvorsitzendenkonferenz (SVK), in der alle österreichischen Universitäten vertreten sind, geteilt.
Quelle
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