Asylwerber entgeht seit 10 Jahren der Ausweisung

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Die Behörden sind hoch überfordert.

Sie können keine Verantwortung übernehmen und bei Fehlern werden sie nicht zur Rechenschaft gezogen.

Ohne Einspruch akzeptiert kaum ein Flüchtling einen negativen Asylbescheid. 19.100 neue Beschwerdeverfahren beschäftigten da 2016 das Bundesverwaltungsgericht. Die Heimreise verhindern viele jahrelang mit Tricks. Aktuelles Beispiel: ein Tschetschene, der 2007 in Wien landete und weiter um Asyl kämpft.

Wer einmal da ist, bleibt auch: Das legt ein Tschetschene eindrucksvoll an den Tag. Im April 2007 landet er in Wien, die Papiere vernichtet er davor auf dem Flugzeug- WC. Am selben Tag stellt er einen Asylantrag und führt zahlreiche Gründe dafür an: Probleme mit seinen beiden Ehefrauen, die er nach muslimischem Recht angibt, eine posttraumatische Belastungsstörung, die ihm ärztliche Atteste bestätigen, die Verfolgung als Widerstandskämpfer, Bescheide von Hilfsorganisationen.

Rückübernahme durch Österreich

Seine Ausweisung wird aufgrund mangelnder Glaubwürdigkeit schon im August 2007 entschieden. Doch er legt Einspruch ein, reist 2011 etwa nach Brüssel und stellt dort einen Asylantrag, um die Ausweisung zu umgehen. Das bewirkt, dass er nach dem Dubliner Übereinkommen von Österreich rückübernommen wird (siehe Faksimile oben). Im Sommer 2017 beschäftigt er das Bundesverwaltungsgericht. Der Mann geht gegen einen Bescheid vor. Erfolgreich!

Bürokratie bis zum ersticken.

Keiner kennt sich wirklich aus und alles auf dem Rücken der Steuerzahler.

Und natürlich hat jeder Flüchtling, Helfer im Untergrund, oder öffentlich. Fluchtgrund, Ehefrauen? Probleme mit seinen beiden Ehefrauen, die er nach muslimischem Recht angibt, eine posttraumatische Belastungsstörung, die ihm ärztliche Atteste bestätigen, die Verfolgung als Widerstandskämpfer, Bescheide von Hilfsorganisationen.

Quelle: Kronen Zeitung

 

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