Breite Mehrheit im Nationalrat für Verbraucherzahlungskontogesetz, FPÖ-Antrag auf Verhinderung der Bankomatgebühr wird abgelehnt
Ab Mitte September werden auch in Österreich alle Personen ein Recht auf ein Basiskonto haben. Grundlage dafür ist ein so genanntes Verbraucherzahlungskontogesetz, das der Nationalrat heute mit breiter Mehrheit, aber ohne die Stimmen der NEOS verabschiedete. Dieses Basiskonto wird über alle Funktionen eines normalen Zahlungskontos verfügen und steht in Umsetzung einer EU-Richtlinie ausdrücklich auch überschuldeten Personen, Obdachlosen oder etwa AsylwerberInnen zu. Gratis ist das Konto allerdings nicht. Besonders bedürftige Personen werden jedenfalls maximal 40 € (statt 80 €) zahlen müssen. Das Gesetz verfolgt überdies auch noch weitere Ziele. So soll die Transparenz bei den Kontogebühren erhöht und der Bankenwechsel erleichtert werden.
Für Aufregung sorgten die Pläne der Banken, eine Gebühr für Bargeldabhebungen bei Bankomaten einzuführen. Die Freiheitlichen forderten die Regierung auf, diese Gebühr notfalls auch durch Gesetz zu verhindern, konnten sich aber mit einem entsprechenden Entschließungsantrag nicht durchsetzen. SPÖ, ÖVP, Grüne und Team Stronach setzen in dieser Frage auf die angekündigten Gespräche der Minister Schelling und Stöger mit dem Bankensektor, während die NEOS Verständnis für die Gebühr zeigten.
Basiskonto eröffnet Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben
Durch das Basiskonto für alle werde rund 150.000 Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben ermöglicht, stellte Sozialminister Alois Stöger im Einklang mit den Konsumentenschutzsprecherinnen der Regierungsparteien, Angela Lueger (S) und Angela Fichtinger (V), fest. Die SPÖ-Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl und Daniela Holzinger-Vogtenhuber sprachen von einem Meilenstein im Konsumentenschutz und sahen das Gesetzespaket unter dem Aspekt der Emanzipation der BankkundInnen. Lueger begrüßte überdies auch die nunmehr eingeführte Vergleichbarkeit der Kontoführungsgebühren und die Vereinfachung des Bankenwechselns durch Ausfüllen einer Generalvollmacht, was auch aus Sicht von ÖVP-Mandatar Friedrich Ofenauer ein entscheidendes Element im Interesse der KundInnen darstellt.
Positives Echo auch bei FPÖ, Grünen und Team Stronach
Zustimmung kam auch von Peter Wurm (F), der mit dem Basiskonto eine langjährige Forderung seiner Fraktion erfüllt sah. Irritiert zeigte sich der Konsumentenschutzsprecher der Freiheitlichen aber über die Möglichkeit des Zugangs auch für AsylwerberInnen. Namens der Grünen begrüßte Aygül Berivan Aslan das Basiskonto für alle, wenngleich sie sich Kostenfreiheit gewünscht hätte. Auf ein positives Echo stieß das Gesetz auch bei Leopold Steinbichler vom Team Stronach. Er merkte allerdings an, dass rund 900.000 PensionistInnen in Österreich weniger als 900 € Pension beziehen.
NEOS kritisieren Umsetzung der Richtlinie als überschießend
Aus dem Konsens scherten lediglich die NEOS aus, deren Konsumentenschutzsprecher Nikolaus Scherak das Basiskonto zwar grundsätzlich als gute Idee würdigte, die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie aber als überschießend ablehnte. Anstatt die von Brüssel vorgegebenen Spielräume auszuschöpfen habe man den Banken strikte Regeln vorgeschrieben, so etwa bei den Kosten des Kontos oder auch beim Überziehungsverbot, kritisierte er.