Verschärfung für Krankenstand: Wo bleibt hier der Datenschutz?

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Unter dem Motto Datenschutz geschieht auch viel Unrecht.

Man muss wohl damit leben. Doch was jetzt mit den Arbeitnehmern geschieht. Der Chef darf erfahren, unter welcher Krankheit, leidet der im Krankenstand befindliche, er darf selbst einen Kontrolleur zum kranken schicken und so weiter. Das hat vielen zusätzlich den Magen eingeschnürt. Doch machen kann man nichts.

Drastische Verschärfungen für Arbeitnehmer im Krankenstand

FSG Wimmer: Wirtschaft zeigt sich respektlos gegenüber ArbeitnehmerInnen.

Erste Schikanen gegen kranke ArbeitnehmerInnen werden vorbereitet – sozialdemokratische VertreterInnen in der ÖGK werden gegen Verschärfungen stimmen.

„Die ArbeitnehmerInnen bekommen jetzt einen ersten Vorgeschmack auf die Auswirkungen der türkis-blauen Reform der Krankenkassen. Was bisher undenkbar war, könnte jetzt Realität werden: Wer krank ist, muss auch den Grund für den Krankenstand beim Dienstgeber angeben. Das ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre und zeigt, dass die Unternehmer ihren Beschäftigten keinerlei Vertrauen entgegenbringen“, zeigt sich der FSG-Vorsitzende Rainer Wimmer über das bekannt gewordene Forderungspapier der Wirtschaft zu einer neuen Krankenordnung entsetzt. Ebenso dürfe es nicht Zuständigkeit der Unternehmen werden, Krankenstandsüberprüfungen anzuordnen. „Das öffnet Schikane und Willkür Tür und Tor. Bis jetzt entscheiden die Krankenkassen über die Überprüfungen. Das hat sich bewährt und so soll es auch bleiben“, sagt Wimmer.

Derzeit herrsche zwar Parität zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen im Überleitungsausschuss der Österreichischen Gesundheitskasse, dennoch wäre ein Beschluss möglich. „Die fünf der FSG zugeordneten VertreterInnen werden sicher gegen diese Vorschläge stimmen. Ich appelliere an den Vertreter des ÖAAB, sich auf die Seite der Interessen der ArbeitnehmerInnen zu stellen und nicht aus Parteiräson mit der Wirtschaftsseite zu stimmen“, sagt Wimmer. Er betont weiter, dass von Seiten der Wirtschaft die Kritik an der paritätischen Besetzung stets als Klassenkampfrhetorik bezeichnet worden sei. „Nun zeigt sich erneut, dass wir mit unserer Kritik im Recht sind. Die Anliegen der Unternehmer werden nie deckungsgleich mit jenen der Versicherten sein. Es ist daher ein Gebot der Selbstverwaltung, dass die ArbeitnehmerInnen wieder über eine Mehrheit in den Gremien ihrer Sozialversicherung verfügen. Dafür werden wir mit aller Kraft kämpfen“, so der FSG-Vorsitzende.

Heftige Kritik übt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an den von den Unternehmern geplanten Verschärfungen beim Krankenstand: „Dadurch werden die Beschäftigten unter einen pauschalen Missbrauchsverdacht gestellt.“ Zudem sieht Kalliauer einen Bruch mit den Arbeitnehmer- und Patientenrechten sowie mit dem Arztgeheimnis. Diese Pläne seien skandalös und völlig unnötig, so Kalliauer, der das eigentliche Problem ganz woanders sieht: Viel zu viele Beschäftigte gehen krank zur Arbeit.

Die gestern durchgesickerten Vorhaben zeigen, was die Machtverschiebungen in der Gesundheitskasse bewirken: „Die Unternehmen stellen ihre Mitarbeiter unter generellen Missbrauchsverdacht und wollen sämtliche Informationen über ihren Gesundheitszustand einholen. Solche arbeitnehmerfeindlichen Pläne haben in der Krankenversicherung nichts verloren“, erklärt Kalliauer und macht klar: „Ich erwarte mir, dass die Arbeitnehmervertreter aller Fraktionen diesen Plänen in den Gremien der neuen Gesundheitskasse geschlossen eine Absage erteilen!“ Erneut kritisiert der AK-Präsident die von der türkis-blauen Regierung beschlossene Zerschlagung der demokratischen Gebietskrankenkassen. Diese bringt den Unternehmern/-innen ungerechtfertigten Machtzuwachs, obwohl die 3,7 Millionen Arbeitnehmer/-innen mit ihren Beiträgen das Budget der Gesundheitskasse finanzieren.

SPÖ:

„Verschärfungen bei Krankenständen: Wie ArbeitnehmerInnen unter Druck gesetzt.

Weitere Verschärfungen drohen – Pressekonferenz mit SPÖ-Bundesparteivorsitzender Pamela Rendi-Wagner und FSG-Vorsitzendem Rainer Wimmer.

Die SPÖ hat von Anfang an vor den Folgen der von Türkis-Blau beschlossenen Zerschlagung der Sozialversicherung gewarnt und deutlich gemacht, dass diese den ArbeitnehmerInnen schaden wird. Wie berechtigt diese Warnungen waren, zeigen die geplanten drastischen Verschärfungen bei Krankenständen. Zu den drohenden Verschärfungen bei Krankenständen und weiteren Verschlechterungen, die auf die ArbeitnehmerInnen zukommen, sowie zur morgigen VfGH-Entscheidung zur Sozialversicherungs-Organisationsreform nehmen SPÖ-Bundesparteivorsitzende, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner und FSG-Vorsitzender Rainer Wimmer morgen, Freitag, 13. Dezember 2019, in einer gemeinsamen Pressekonferenz Stellung.

Wirtschaftsbund begrüßt VfGH-Entscheid zur Sozialversicherungsreform.

„Wir sind erfreut über den VfGH-Entscheid! Mit der Parität wird der Austausch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten auf Augenhöhe gewährleistet. Wo beide Partner annähernd gleiche Beiträge leisten, ist dieser Ausgleich nur fair“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger.

Grundstein der Reform ist die Verschlankung der Träger von bisher 21 auf nunmehr 5. Neben dem 5-Träger-Modell ist die Weiterentwicklung der Selbstverwaltung ein wesentliches Element der Reform. Die neuen Strukturen sind nun schlanker, effizienter und machen Österreichs Versicherungssystem zukunftsfit. Dass das rechtlich auf sicheren Beinen steht, bestätigte nun auch der VfGH. „Wir hoffen, dass die Gewerkschaft die mediale Aufregungstour beendet und mit uns gemeinsam an einer modernen Krankenversicherung im Sinne der Patientinnen und Patienten arbeitet. Unsere Hand bleibt trotz den entbehrlichen Vorwürfen der letzten Wochen ausgestreckt“, so Egger abschließend.

AK Anderl zu VfGH-Erkenntnis: Neue Regierung am Zug!

„Wir bleiben dabei: Die neue Parität in der Sozialversicherung ist ungerecht“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl zum diesbezüglichen Spruch des Verfassungsgerichtshofes. „Unsere Befürchtungen sind weiter aufrecht, denn die Interessenslagen von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen sind in weiten Bereichen gegensätzlich. Das hat sich zuletzt auch an den Vorstellungen der Wirtschaft zu schärferen Kontrollen von Krankenständen gezeigt.“

Die AK nehme zur Kenntnis, dass der Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der neuen Parität zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in der Versicherung der Dienstnehmer anerkannt hat. Anderl sieht jetzt die neue Regierung am Zug: „Der Verfassungsgerichtshof hat an vielen wesentlichen Stellen Reparaturbedarf geortet und damit den Umbau der Sozialversicherung zurück an den Start geschickt. Jetzt muss sich die neue Regierung beweisen, den Dialog mit uns suchen und die Gelegenheit nutzen, den 7,2 Millionen Versicherten die Verantwortung für ihre Versicherung wieder zurückzugeben.“ In einem nächsten Schritt werden die AK ExpertInnen das Erkenntnis genau analysieren und das Ergebnis anschließend auch präsentieren. Der genaue Termin wird umgehend bekannt gegeben.

Aus Sicht der AK gibt es neun Gründe, warum die Übernahme der Sozialversicherung der ArbeitnehmerInnen durch die ArbeitgeberInnen zutiefst unfair ist und eine politische Lösung notwendig macht:

+ Die ArbeitgeberInnen können jeden Fortschritt in der Sozialversicherung blockieren.

+ Verstärkt wird das dadurch, dass sie kein Eigeninteresse an bestmöglichen Leistungen haben: Sie haben ja ihre eigene Sozialversicherung.

+ Vielmehr geht das Interesse der ArbeitgeberInnen in die genau entgegengesetzte Richtung: Während die versicherten ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und Angehörige vor allem an einem hohen Leistungsniveau interessiert sind, legen die ArbeitgeberInnen vor allem auf niedere Sozialkosten Wert.

+ Ein zweiter Interessengegensatz legt geradezu Unvereinbarkeit nahe:
Viele ArbeitgeberInnen wollen gute Geschäfte mit der Sozialversicherung machen, zB. Medikamente und Medizinprodukte verkaufen, Rehab-Zentren und Spitäler mit privatem Profit betreiben statt durch die Sozialversicherung gemeinnützig führen zu lassen usw.

+ Der Gruppe der ArbeitnehmerInnen den Interessengegner mit gleichem Stimmgewicht in die eigene Sozialversicherung zu setzen, verletzt den Grundsatz der Gegnerfreiheit. Das ist, als würde man Gewerkschafter gleichberechtigt in die Wirtschaftskammer oder Landwirtschaftskammer setzen, damit sie dort zB. Förderungen blockieren können.

+ Demokratiepolitisch ist die Parität höchst fragwürdig: Rund 240.000 Arbeitgebern (davon rund 160.000 in der WKO organisiert) wird der gleiche Einfluss auf die Sozialversicherung von 7,2 Millionen Menschen gegeben wie diesen selbst.

+ Selbst wenn man nur die Finanzierungsseite (und nicht die für die Menschen existenziell wichtige Leistungsseite) betrachtet, ist die ArbeitgeberInnenparität ungerecht: Die ArbeitgeberInnenbeiträge machen nur 26 Prozent der Mittel der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen aus (davon 21 Prozent von in der WKO organisierten Dienstgeber).

+ Völlig unverständlich ist, warum in der Sozialversicherung der Beamten, der Eisenbahner und des Bergbaus die Versicherten weiter die Mehrheit haben. Sind ArbeitnehmerInnen Menschen zweiter Klasse?

Noch stärker sind die Mehrheitsverhältnisse übrigens im neuen Dachverband ausgeprägt: Sechs ArbeitgebervertreterInnen zu vier ArbeitnehmervertreterInnenn – mit der Kompetenz ausgestattet, etwa Selbstbehalte beim Arztbesuch für ArbeitnehmerInnen einzuführen.

Erste gravierende Verschlechterungen sind schon jetzt im Bereich der Österreichischen Gesundheitskasse sichtbar. Die Wirtschaft will eine Krankenstandspolizei auf Zuruf ausrücken lassen und damit Krankenstände rückwirkend stornieren. Daneben verschlingt die Zusammenlegung Millionen an BeraterInnen-Honoraren, die dringend beispielsweise zum Ausbau der Psychotherapie gebraucht würden. In Zukunft drohen die Einführung von Selbstbehalten, die Privatisierung des Gesundheitssystems („Absenkung Lohnnebenkosten“) und die Ausdünnung der ärztlichen Versorgung.

Muchitsch zu VfGH-Erkenntnis und Parität: „Das ist so, wie wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt“

Positiv, dass Beitragsprüfung bei Sozialversicherung bleibt – „hier geht’s um viel Geld für ArbeitnehmerInnen“

„Es ist positiv, dass die Beitragsprüfung bei der Sozialversicherung bleibt und damit weiterhin streng geprüft wird, ob die Beschäftigten richtig angemeldet und eingestuft sind. Hier geht’s um viel Geld für die ArbeitnehmerInnen“, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Enttäuscht zeigt sich Muchitsch jedoch, dass die Parität zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in der Versicherung nicht gekippt wurde. „Das ist eine schlechte Nachricht für ArbeitnehmerInnen“, so Muchitsch.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die neue Zusammensetzung und damit die Macht der ArbeitgeberInnen in der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen anerkannt. Damit hat in Zukunft jede Regierung die Möglichkeit, nach Belieben die Zusammensetzung der Selbstverwaltung zu verändern. „Kontinuität und Verlässlichkeit sieht anders aus, für die ArbeitnehmerInnen entstehen hier keine Vorteile“, so Muchitsch.

Das Erkenntnis des VfGH ist zu akzeptieren, „jedoch werden wir politisch dagegen weiter ankämpfen“. Denn die Entscheidung macht das Gesetz nicht gerechter: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen 72 Prozent der Beiträge – ArbeitgeberInnen lediglich 28 Prozent. „Das spiegelt sich nicht in der Selbstverwaltung wider. Das ist so wie wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt“, so Muchitsch.

Für die 7,2 Millionen Versicherten der ÖGK bedeutet das, dass sie künftig wohl Verschlechterungen hinnehmen müssen, wie man am Beispiel der WKÖ-Forderung bezüglich Verschärfungen bei Krankenständen sieht. „Die Macht der ArbeitgeberInnen in der Krankenversicherung der ArbeitnehmerInnen wird nicht zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen sein“, so Muchitsch abschließend.

Koza zu Sozialversicherungsreform: VfGH-Urteil bestätigt wichtige Kritikpunkte der Grünen.

Grüne: Sensible Gesundheitsdaten von ArbeitnehmerInnen müssen geschützt bleiben

„Die Aufhebung von Teilen der Sozialversicherungsreform durch den VfGH ist grundsätzlich positiv zu beurteilen“, meint Markus Koza, Nationalratsabgeordneter der Grünen. „Der VfGH hat damit wesentliche Kritikpunkte der Grünen bestätigt. Das betrifft besonders die Aufhebung von politischen Eingriffsrechten in die Sozialversicherung und der ineffizienten Beitragsprüfung bei der Finanz.“

Einigermaßen überrascht zeigt sich Koza, dass der VfGH keine Einsprüche gegen das gleichberechtigte Mitspracherecht der DienstgeberInnen in der Gesundheitskasse hat. „Das führt zu drastischen Auswirkungen. Da sollen etwa bei Krankenständen sensible Gesundheitsdaten an die DienstgeberInnen weitergegeben werden können“, kritisiert Koza. „Die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der Österreichischen Gesundheitskasse versetzen die Unternehmerseite in die Lage, ihre Wünsche gegen die Interessen aller Versicherten leichter durchsetzen zu können und umgekehrt ArbeitnehmerInnenanliegen zu blockieren.“

Koza abschließend: „Wir Grüne treten daher für eine Demokratisierung der Krankenversicherung ein. Ziel ist es auch, die Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten an DienstgeberInnen und die drohenden Verschärfungen bei Krankenständen zu verhindern.“

Wöginger: Effiziente und zeitgemäße Kassenreform vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Erster ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter zur Verkündung des Verfassungsgerichtshofs zur Sozialversicherungsreform.

Es ist wichtig, dass die Sozialversicherungsreform im Wesentlichen vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde und das Gesetz mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten kann. Es ist dies ein klares Bekenntnis zu einer modernen Selbstverwaltung. Das stellte der Erste ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter August Wöginger anlässlich der öffentlichen Verkündung des Verfassungsgerichtshofs heute, Freitag, fest. Das Erkenntnis sei zur Kenntnis zu nehmen und jene Bestimmungen, die als verfassungswidrig befunden wurden, werde man sich jetzt genau ansehen.

„Die Sozialversicherungsreform mit der Zusammenlegung auf fünf Träger hat zu effizienten und zeitgemäßen Strukturen geführt. Dadurch profitieren die Bürger/innen, da Leistungen verbessert werden können. Wir sparen damit im System und können mehr in die Gesundheit der Menschen investieren.“

Diese Strukturreform ermögliche auch das Prinzip „gleiche Leistung für gleiche Beiträge“ innerhalb eines Leistungsträgers. „Damit wurde ein Schritt in Richtung eines faireren Gesundheitssystems gesetzt und ein System mit mehr Gerechtigkeit in der Sozialversicherung geschaffen, das nun vom Verfassungsgerichtshof großteils bestätigt wurde“, schließt Wöginger.

Zwischenzeile: Die Praxis, wird wohl für jeden irgendwie anders aussehen.

Kassenreform hält vor dem Verfassungsgerichtshof

Wirtschaft will Verschärfungen bei Krankenständen

Darunter leiden wir in der Arbeitswelt am meisten

Quelle
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