BAWAG P.S.K. „Kontoumstellung entspricht gesetzlichen Vorgaben“
Die BAWAG P.S.K. hat in einem Schreiben Kunden mit alten Kontomodellen informiert, dass ihre derzeit bestehenden Kontomodelle unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Gleichzeitig haben wir den Kunden angeboten, eine KontoBox zu eröffnen. Wir möchten betonen, dass diesem Schreiben sämtliche Entgelte, die mit diesem Konto verbunden sind sowie auch die Konditionen und Entgelte weiterer möglicher Kontomodelle beigelegt wurden. Bezüglich der Frist dürfen wir betonen, dass die Kündigung des Kontovertrages fristgerecht erfolgte, wobei nicht nur die gesetzlich vorgesehene Frist von 2 Monaten eingehalten wurde, sondern sogar 3 Monate eingeräumt wurden. Die BAWAG P.S.K. ist überzeugt, dass die Bank korrekt und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen vorgesehenen Regelungen gehandelt hat und hat diese Vorgangsweise auch im Vorfeld einer sorgfältigen juristischen Prüfung unterzogen.
Neue Kontopakete: Sozialminister klagt die BAWAG!
Neue Kontopakete der BAWAG, in denen keine kostenlosen Bargeldbehebungen mehr inkludiert sind, sorgen nicht nur bei Tausenden betroffenen Kunden für reichlich Ärger. Auch die politische Debatte über die Einführung von Bankomatgebühren durch die Hintertür ist erneut aufgeflammt. Nun riss Sozialminister Alois Stöger, der als vehementer Gegner der Gebühren auftritt, der Geduldsfaden: Er will die BAWAG klagen!
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