
Diesmal war es wieder einmal ein umgekehrter Fall: Eine Frau wird beschuldigt auf ihren Partner eingestochen zu haben.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Polizeibericht:
Bezirk Gösting. – Wie bereits mitgeteilt, steht eine 32-jährige Rumänin im Verdacht, Montagabend, 17. Jänner 2022, ihren 51-jährigen Lebensgefährten mit einem Messer in den Oberkörper gestochen zu haben. Nun sind weitere Ermittlungsergebnisse bekannt.
Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Graz konnten sowohl das 51-jährige Opfer als auch die 32-jährige Verdächtige einvernehmen.
Dabei konkretisierte sich der Tatverdacht des versuchten Mordes. Kurz vor der Tat kam es in der gemeinsamen Wohnung zu einem Beziehungsstreit.
Die Rumänin fügte ihrem Lebensgefährten dabei mit einem 32 cm langen Küchenmesser, eine 15 cm tiefe Stichverletzung im Bereich der linken Brust zu.
Die Frau ist zum Sachverhalt an sich geständig. Einen Tötungsabsicht bestreitet sie jedoch.
Tatwaffe sichergestellt
Auch die Tatwaffe konnte mittlerweile sichergestellt werden. Bei einer von der Staatsanwaltschaft Graz angeordneten Hausdurchsuchung fanden Kriminalisten im Gebäude des Wohnhauses die Tatwaffe. Das in einer Küchenrolle eingewickelte Messer befand sich in einer Müllkippe. Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete die Einlieferung der Festgenommenen in die Justizanstalt Graz-Jakomini an.
8 Jahre Haft für Messerattacke auf Nebenbuhler
Der 36-jährige Kärntner redet gerne, viel und laut. Gerichtserfahrung hat er ja – bei 22 Vorstrafen. Also berichtet er Richterin Michaela Sanin haargenau, warum seine Messerattacke auf den neuen Freund der Geliebten für ihn kein Mordversuch, sondern Notwehr war: „Er ist größer als ich.“ Letztlich gab‘s acht Jahre Haft.
„Sie hat mich wie Müll weggeworfen – dabei war sie doch meine Prinzessin!“ beklagt der Angeklagte. Ganze zwei Monate war er mit der 26-Jährigen zusammen, dann trennte sie sich und beglückte den Nächsten mit ihrer Liebe.
Das Urteil fällt schließlich wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, acht Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
Daher weiter Unschuldsvermutung.
Auch interessant: FBI in Ermittlungen gegen Dealer in Salzburg involviert
Quelle, Zitat, oe24: Salzburg. Ein 32-Jähriger hat sich am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zum Vorwurf des Handels von rund drei Kilogramm Kokain im Zeitraum Februar bis Juni 2021 nicht geständig gezeigt. Laut Anklage soll er zur Abwicklung der Drogengeschäfte ein sogenanntes Anom-Mobiltelefon verwendet haben, das als abhörsicher gilt. Das FBI war in die Ermittlungen involviert. Die US-Bundespolizei kann die Daten dieser Handys entschlüsseln.
Tat frei erfunden und vorgetäuscht!
Vergewaltigung in Gablitz – Klärung des Sachverhalts
Zur Presseaussendung der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 28. Dezember 2021 wird mitgeteilt, dass der Sachverhalt von Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, geklärt wurde.
Aufgrund der durchgeführten Phantombildveröffentlichung vom 28. Dezember 2021 langten zahlreiche Hinweise von möglichen Tätern für diese behauptete Vergewaltigung ein, welche zum Großteil eine gewisse Ähnlichkeit mit jener Person auf dem Phantombild aufwiesen. Sämtliche Täterhinweise, zu denen Lichtbilder beschafft werden konnten, wurden dem vermeintlichen Opfer vorgelegt, wobei es den Täter nicht identifizieren konnte.
Umfangreich geführte Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die von dem vermeintlichen Opfer angezeigte Vergewaltigung durch einen unbekannten Täter in Gablitz frei erfunden und vorgetäuscht wurde. Den Verdacht schlussendlich bestätigt hat eine Anfrage auf die beiden Facebook-Täterprofile, die ergab, dass diese vom Opfer selbst registriert wurden.
Die Beschuldigte wurde am 18. Jänner 2022 auf der Polizeiinspektion Gablitz von Bediensteten des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Sexualdelikte, neuerlich zu dem Sachverhalt vernommen. Nach Vorhalt der Ermittlungsergebnisse zeigte sie sich geständig und bestätigte die Vortäuschung der Vergewaltigung. Den unbekannten Täter hat sie zur Gänze erfunden, diese Person existiert nicht. Das Motiv dürfte in der off-on Beziehung mit ihrem Ex-Lebensgefährten zu suchen sein.
Die Beschuldigte wird wegen dem Verdacht der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie wegen falscher Beweisaussage der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt.
Die von der Beschuldigten vorgetäuschte Straftat führte zu einer hohen Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung von Gablitz.