Bis zu zwei Jahre Haft für Drogenhandel im öffentlichen Raum

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Nationalrat verschärft Vorgehen gegen Drogendealer

Drogendealern an U-Bahnhaltestellen und anderen öffentlichen Plätzen droht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, und zwar auch dann, wenn sie nicht eindeutig als gewerbsmäßige Händler überführt werden. Anlass für diese von SPÖ und ÖVP initiierte Verschärfung des Suchtmittelgesetzes ist die zuletzt stark wachsende Drogenszene in Ballungsräumen, vor allem in Wien.

Der Nationalrat reagiert auf Auswirkungen der jüngsten Strafrechtsreform, die bei Suchtmitteln dem Grundsatz “Therapie statt Strafe” folgt und für Kriminelle nur dann Untersuchungshaft vorsieht, wenn ihnen Gewerbsmäßigkeit im engeren Sinn des Wortes nachzuweisen ist. Für die FPÖ reicht der neue Tatbestand “öffentlicher Drogenhandel” aber nicht zur nachhaltigen Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität aus. In einem eigenenAntrag fordern die Freiheitlichen, die durch die StGB-Reform bewirkte Lockerungen beim Besitz kleiner Mengen an Drogen und bei der Definition von Gewerbsmäßigkeit zu streichen. Ihr Vorstoß wurde aber nur vom Team Stronach unterstützt.

FPÖ erneuert Kritik an Strafrechtsreform

Harald Stefan:

sah die Kritik seiner Fraktion und von Experten an der Änderung des Begriffs “Gewerbsmäßigkeit” bei der Strafrechtsreform durch die massive Zunahme der Drogenkriminalität, vor allem an der Wiener U-Bahnlinie 6 seit Anfang 2016 bestätigt. SPÖ und ÖVP wollten aber nicht zuzugeben, dass es ein Fehler gewesen sei, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit zu ändern und stellen deshalb den Drogenhandel im öffentlichen Raum unter Strafe. Offen sei dabei etwa die Fragen, wo der öffentliche Raum beginne, gab Stefan zu bedenken und plädierte demgegenüber dafür, zum alten Begriff der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht zurückzukehren. Man müsse Justiz und Polizei die Mittel an die Hand zu geben, die sie brauche, um die Drogenkriminalität wirksam zurückzudrängen. Gemeinsam mit den Sprechern der anderen Oppositionsparteien lehnte es Stefan ab, Verschärfungen im Strafrecht ohne Begutachtungsverfahren “durch das Parlament zu peitschen”.

ÖVP: Schlag gegen die organisierte Drogenkriminalität

Wolfgang Gerstl (V) verteidigte hingegen die Änderungen beim Begriff der “Gewerbsmäßigkeit” im Strafrecht, dessen alte Definition in der Vergangenheit oft zu falschen Entscheidungen geführt habe. Statt dessen gehe es darum, mit einem Verbot des Drogenhandels im öffentlichen Raum einen Schlag gegen die organisierte Drogenkriminalität zu führen. Was ein öffentlicher Raum sei, stehe eindeutig fest, Stiegenhäuser gehörten etwa dazu, sagte Gerstl:
“Drogenkriminalität hat im öffentlichen Raum keinen Platz mehr”.

Grüne: Probleme an der U6 nicht Folge der Strafrechtsreform

Albert Steinhauser, Grüne:

berichtete von seinen ausführlichen Recherchen im Umfeld von Stationen der Wiener U-Bahnlinie 6 und von Gesprächen mit Anrainern und Geschäftseigentümer. Der Drogenhandel habe sich in Wien nicht erst 2016, sondern bereits seit drei Jahren an die U 6 verlagert. Mit der neuen Definition der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht habe diese Entwicklung nichts zu tun, sagte Steinhauser, der sich dagegen aussprach, zur alten Definition des Begriffs “Gewerbsmäßigkeit” im Strafrecht zurückzukehren, zugleich aber auch dagegen, eine Verschärfung des Strafrechts, von der Experten keine Verbesserung erwarten, ohne seriöse Begutachtung im Nationalrat zu beschließen.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.