Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Am 3. August ist ein Soldat der Garde bei einem Marsch im Rahmen der Grundausbildung nach etwas mehr als 3 Kilometern in der Nähe der Kaserne Horn zusammengebrochen. Trotz sofort durchgeführter Erste-Hilfemaßnahmen verstarb der Soldat im Landesklinikum Horn. Die Staatsanwaltschaft Krems hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren vorerst gegen unbekannt eingeleitet und am 11. August bekanntgegeben, dass der 19-jährige Rekrut an einem akuten Infekt gelitten hatte. Demnach wurden die Keime Haemophilus influenzae und Streptokokkus pneumoniae festgestellt.
Bundesminister Hans Peter Doskozil ersuchte und beauftragte in der Folge den Milizoffizier Brigadier Dr. Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes Salzburg, die Leitung der militärinternen Untersuchungskommission zur Aufarbeitung des Sachverhalts zu übernehmen. Diese hat am 29. August nun erste Ergebnisse vorgelegt.
Die Kommission hat dazu die am Marsch sowie an der Rettungskette unmittelbar beteiligten Personen sowie die verantwortlichen Kommandanten aller Ebenen niederschriftlich befragt.
Die Kommission kam zum vorläufigen Ergebnis, dass die begleitenden Maßnahmen wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, Marschpausen, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit oder Abnahme der Ausrüstung ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet wurden wie die Rettungskette und alle getroffenen Maßnahmen der Sanitätsversorgung; einschließlich der vorsorglichen Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes.
Anonyme Vorwürfe wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten entbehren nach den durch die Kommission vorgenommenen Erhebungen ebenso jeglicher Grundlage wie die Behauptungen, dass bereits beim Marsch eines anderen Zuges am Tag davor über 20 Rekruten bewusstlos geworden seien oder dass bei den Befragungen der Rekruten durch die Kommission deren direkte Vorgesetzte dabei gewesen seien.
In Bezug auf die Übereinstimmung des durchgeführten Marsches mit den geltenden Vorschriften des Bundesheeres sowie die rechtskonforme Anwendung der Regelungen für den Dienst bei außergewöhnlichen Temperaturen („Hitzeerlass“) werden von der Untersuchungskommission über Ersuchen der Disziplinar- und Beschwerdeabteilung des BMLVS weitere Erhebungen vorgenommen.
Sämtliche Ermittlungsergebnisse werden im Abschlussbericht zusammengefasst. Dieser steht noch aus, weil auch das medizinische Sachverständigengutachten noch nicht vorliegt.
Die Kommission besteht aus insgesamt 6 Mitgliedern, darunter mehreren Juristen und einem Arzt
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