Bundesheer: Katastropheneinsatz in der Steiermark und in Salzburg

Hans / Pixabay

Rund 160 Soldaten unterstützen Behörden.

Heute Nachmittag verlegt eine Kompanie des Pionierbataillons 1 in Villach mit schwerem Pioniergerät und Spezialisten zum Assistenzeinsatz in den Raum Öblarn, Bezirk Liezen. Die Soldaten werden die durch die Unwetter entstandenen Verklausungen beseitigen, Hänge abstützen und Behelfsbrücken bauen. Zusätzlich stehen zwei Hubschrauber vom Typ Alouette III zur Evakuierung von Personen aus abgeschnittenen Gebieten zur Verfügung.

„Das Österreichische Bundesheer beweist wieder einmal die hohe Einsatzbereitschaft und Professionalität“, sagt Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil.

Großkonvoi Richtung Einsatzraum

Ab 1630 Uhr startet ein Konvoi mit 90 Soldaten und Pioniergerät von Villach in Richtung Einsatzraum. Die Pioniere werden am Abend in Öblarn eintreffen und am nächsten Tag mit den Arbeiten beginnen. Zum Einsatz kommen ein 20-Tonnen-Bagger, ein 18-Tonnen-Radbagger mit einer 12-Tonnen-Seilwinde, ein 8-Tonnen Bagger, ein Kran-LKW und vier Kipper. Als zusätzliche Reserve steht ein Pionierzug mit weiteren vier Baggern bereit.

Assistenzanforderung in Salzburg

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann in Pongau forderte am Vormittag beim Militärkommando Salzburg einen Assistenzeinsatz zur Bewältigung der Unwetterschäden in Großarl an. Das Führungsunterstützungsbataillon 2 in Salzburg stellt 35 Soldaten, davon 28 Grundwehrdiener, mit leichtem Gerät aus dem Katastrophenlager des Landes Salzburg für Aufräumarbeiten zur Verfügung.

Aufräumarbeiten voll im Gang

Bereits seit 06. August ist das Österreichische Bundesheer mit rund 35 Soldaten des Baupionier- und Katastropheneinsatzzuges des Militärkommandos Steiermark gemeinsam mit der Feuerwehr im Raum Donnersbachwald im Assistenzeinsatz, um Unwetterschäden zu beseitigen.

Eine genaue Vorhersage der Einsatzdauer ist derzeit nicht möglich.

Insgesamt stehen rund 160 Soldaten in der Steiermark und in Salzburg im Assistenzeinsatz. Bei Bedarf können weitere Kräfte, Hubschrauber und zusätzliches Gerät in die Einsatzräume entsendet werden.

Hilfe bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen

Nach Naturkatastrophen oder besonders großen Unglücksfällen ist das Bundesheer zur Stelle, um der Bevölkerung zu helfen. Zum Einsatz kommen die Soldaten dann, wenn die zivilen Hilfskräfte alleine nicht mehr ausreichen.

Bahnt sich eine Katastrophe an – etwa durch anhaltende Regen- oder Schneefälle – bereiten sich die Soldaten in ihren Kasernen vor und halten sich bereit. Zum Ausrücken fehlt ihnen jetzt nur noch eine Anforderung durch zivile Behörden (Bund, Länder oder Gemeinden).

Die Landeswarnzentralen tragen in ihrer Region die Verantwortung und koordinieren den Einsatz des Bundesheeres in Einklang mit den Helfern der Feuerwehr und anderer Organisationen.

Hier Information Kronen Zeitung

oe24

KURIER

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.