Kontroverse Debatte über Neufestsetzung von bäuerlichen Einheitswerten
Mit den aktuellen Vorgängen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird sich heute auch die Länderkammer befassen. Die Grünen beantragten die dringliche Behandlung von zwei schriftlichen Anfragen zum Thema Hausdurchsuchung beim BVT, die sowohl an Innenminister Herbert Kickl als auch an Justizminister Josef Moser gerichtet sind. Die Debatten dazu werden nach Ende der Tagesordnung bzw. spätestens um 16 Uhr erfolgen.
Abgestimmt wird im Laufe der Sitzung auch noch über das Verlangen der Grünen, dem Unterrichtsausschuss für die Berichterstattung über den Entschließungsantrag betreffend Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen eine Frist bis 4. April 2018 zu setzen.
Klientelpolitik oder Schaffung von Rechtssicherheit?
Zunächst ging es jedoch um die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden, die bei der Neufestsetzung der bäuerlichen Einheitswerte nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden oder werden. Diese sollen später als geplant erst mit 1. April 2018 eintreten. Der Antrag wurde von der ÖVP, der FPÖ und den Grünen unterstützt.
Martin Preineder (ÖVP/N) wies darauf hin, dass sich der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2014 für eine Neuanpassung der Einheitswerte ausgesprochen hat. Aufgrund des enormen Arbeitsaufwands war leider ein rechtzeitige Umsetzung nicht möglich. Es war daher absolut notwendig, das Inkrafttreten auf 1. April 2018 zu verschieben, argumentierte er. Von einer Bevorteilung von Großbetrieben könne keine Rede sein. Auch Andreas Pum (ÖVP/N) und Bernhard Rösch (FPÖ/W) verteidigten die Maßnahme, da sie nicht nur Rechtssicherheit schafft, sondern auch für mehr Gerechtigkeit sorgt.
Günther Novak (SPÖ/K) war grundsätzlich der Meinung, dass eine Novellierung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes eigentlich im Sozialausschuss hätte behandelt werden müssen. Was die konkreten Inhalte betrifft, so bemängelte der Bundesrat, dass vor allem die Großbetriebe einen finanziellen Vorteil lukrieren. Insgesamt verursache die Maßnahme Kosten in der Höhe von 40 Mio. €, die natürlich vom Steuerzahler getragen werden müssen.
Heidelinde Reiterer Grüne/S) übte Kritik am ursprünglichen Gesetz, das die Neuberechnung der Einheitswerte vorsieht, weil die sozialen Ungerechtigkeiten innerhalb der Landwirtschaft verschärft werden. Eine Reparatur der Einheitswertfeststellung, die auf die tatsächliche Ertragsfähigkeit abstellt, sei dringend notwendig. Ohne eine deutliche Entlastung der besonders betroffenen Betriebe wird die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Österreich keine Zukunft haben, befürchtete Reiter. Der vorliegenden Regelung werde sie jedoch zustimmen, weil damit eine Ungleichbehandlung der Landwirte vermieden werden soll.
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