Hanf, einige Trafiken könnten sich auch dort Shops vorstellen und ihr Geschäft könnte angekurbelt werden.
Wie immer gibt es aber Schwierigkeiten auch in Richtungen wo man es nicht denken würde. Streitigkeiten und Konflikte schlafen nirgend.
Verfassungsgerichtshof gibt Cannabis-Rechtsexperten W. Pöltl Recht
Cannabis-Rechts-Experte Wolfgang Pöltl: Allgemeinverfügung gegen CBD verstoßt gegen Grund, – und Europarecht
Der Landkreis Göttingen (Deutschland) geht mit einer Allgemeinverfügung gegen im Landkreis und in der Stadt Göttingen ansässige CBD – Händler vor und verbietet das Inverkehrbringen von Kosmetik und verhindert (das ist besonders kurios und europarechtswidrig) auch das Verwenden von CBD-Produkten als Aromastoffe, aber nur wenn es CBD-Händler aus dem Landkreis Göttingen und aus der Stadt Göttingen in Verkehr bringen. Dies weil angeblich die Volksgesundheit vor CBD geschützt werden muss. Dabei kann der Landrat kein einziges Beweisstück vorlegen, wonach CBD gesundheitsschädlich sei. Im Gegenteil: der Landrat Göttingen schreibt in der Allgemeinverfügung selbst: “Dem Stoff CBD werden schmerzlindernde, beruhigende und entzündungshemmende Eigenschaften nach der allgemeinen Fachliteratur nachgesagt……” Lesen Sie mehr unter
ÖVP-Prestige-Objekt “Begegnungszone Sonnenfelsplatz” in Graz rechtswidrig.
Mit Wolfgang Pöltl haben sich die “Blauen” (“Parkgebührensheriffs” von Graz) den falschen Gegner ausgesucht. Der Verfassungsgerichtshof im Originalton: “Die Verordnung des Stadtsenates der Stadt Graz vom 17. September 2013 , Z A10/1-022509/2013-004, kundgemacht durch Aufstellung von Strassenverkehrszeichen, war bis zum 19. Dezember 2019 gesetzwidrig.” Diese Verordnung hätte den Sonnenfelsplatz in Graz (in unmittelbarer Uni-Nähe) zur Begegnungszone erklären sollen. HÄTTE. Wäre da nicht Wolfgang Pöltl mit seinem Roller. Diesen hatte er in der Begegnungszone abgestellt und schon verpasste ein behördlicher “Parkgebührensheriff” dem bekannten Cannabis-Rechtsexperten einen Strafzettel. Der rechtskundige W. Pöltl erhob Einspruch gegen die Strafverfügung. Gegen das nachfolgende Straferkenntnis der Stadt Graz ging er mit Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht vor. Und dort musste der Richter von sich aus beim Verfassungsgerichtshof den Antrag stellen, die gegenständliche Verordnung (mit welcher der Sonnenfelsplatz zur Begegnungszone hätte erklärt werden sollen) wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben. Denn die Rechtswidrigkeit der Verordnung war offensichtlich. Seitens der Stadt Graz völlig wirr aufgestellte Verkehrszeichen sollten den Sonnenfelsplatz als Begegnungszone “verordnen”. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses strassenbehördliche Trauerspiel erkannt und kurzen “Prozess” gemacht. Entscheidung siehe oben. Bürger abstrafen in einer rechtswidrigen Begegnungszone. Toll. Gute Behörden-Leistung. Die Steuerzahler können froh sein, dass Wolfgang Pöltl sich im gesamten Verfahren selbst vertreten hat. Sonst dürfte der Steuerzahler für die Behördenfehler jetzt auch noch teure Anwaltskosten bezahlen.
Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: Ein Spruch des Bundesfinanzgerichts zur Tabaksteuerpflicht von Hanf-Blüten bringt die heimischen Cannabis-Shops jetzt in Bedrängnis. Weil sie rechtlich nicht dem Suchtmittelgesetz unterliegen, müssen Hanfprodukte demnach tabaksteuerlichen Vorschriften unterworfen werden.
EU-Kommission verzweifelt: Grazer Hanf-Unternehmen entwickelt und vertreibt Hanf-CBD-Düfte.
Und das ganz legal. Auch in der Luft erzeugen die einzigartigen Hanf-Stoffe tolle Wirkung.
Ein Grazer Hanf-Unternehmen beschäftigt sich seit Jahren mit der Entwicklung von neuen Duftstoffen, welche als Basis die gesunden Inhaltsstoffe der Hanfpflanze aufweisen. Das ist deshalb von besonderer Bedeutung, da manch…