Darf man gegen einen Einbrecher in Todesgefahr Widerstand leisten?

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Unsere Gesetzgebung ist zum Teil absurd: Im Zweifel darf man sich nicht einmal gegen Einbruch im eigenen Haus wehren.

Schon gar nicht, wenn der Täter, sorry, mutmaßliche Täter einem mit einem Messer bedroht und sogar einsticht siehe Fall Oberösterreich.

Quelle, Zitat, HEUTE: Messer-Attacke in Oberösterreich: Mehrmals stach ein Einbrecher auf einen Gärtnerei-Besitzer ein. Dennoch leistete der erbitterten Widerstand.

Das Opfer und der Tatverdächtige wurden schwer verletzt in das Krankenhaus Braunau eingeliefert. Auch einer der Söhne wurde leicht an der Hand verletzt. Die Rettung brachte ihn ebenfalls ins Spital.

Der Nachtrag wird dann vor Gericht ausgefochten, gegenseitige Anzeige.

Die Kronen Zeitung berichtet ebenfalls: Die Nerven beim Opfer liegen jetzt schon blank, Entscheidung vor Gericht. Kosten, Jahre, Nerven, Schmerz, körperlich und psychisch nicht absehbar, siehe Bericht am Schauplatz Gericht.

Polizeibericht: Messerattacke nach Einbruch – zwei Schwerverletzte.

Ein 69-Jähriger aus dem Bezirk Braunau brach am 21. August 2021 gegen 0:15 Uhr in eine Gärtnerei im Bezirk Braunau ein. Dabei wurde er vom 47-jährigen Besitzer, welcher gerade nach Hause kam, auf frischer Tat betreten. Der Einbrecher versuchte zu fliehen, wurde aber vom 47-Jährigen verfolgt. Daraufhin attackierte der 69-Jährige seinen Kontrahenten mit einem Messer und stach mehrmals auf ihn ein. Trotz mehrerer Stich- und Schnittverletzungen konnte das Opfer den Angreifer überwältigen. Unterstützt wurde er dabei von seinen beiden Söhnen, welche durch den Lärm geweckt wurden. Bei der Auseinandersetzung erlitt auch der 69-Jährige aus bislang unbekannter Ursache eine Schnittverletzung und eine Fraktur am linken Bein. Die einschreitenden Polizisten leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte den verletzten Männern umgehend Erste Hilfe. Ein Sohn des Opfers erlitt an der Hand ebenfalls eine leichte Schnittverletzung. Der 69-Jährige und der 47-Jährige wurden mit schweren, der Sohn mit leichten Verletzungen in das Krankenhaus Braunau eingeliefert. Die Ermittlungen laufen.

Das schreibt oe24:

Einbrecher sticht Gärtner mit Messer in Bauch

Das Opfer muss trotzdem jetzt schon, die Gerichtsverhandlung fürchten.

Namen darf man nicht sagen: Aber ein Mann der noch dazu schwerst krank war, wurde vor Jahren mit einem Messer lebensgefährlich verletzt, Überfall. Weil er versuchte sich gegen den Angriff zu wehren, bekam er eine gerichtliche Strafe und verlor den Arbeitsplatz. Der Täter wollte sogar Schmerzensgeld heute ist er untergetaucht wie so viele. Österreichische Justiz, eben. Allmacht des Richters.

Quelle
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