Datenschutzverordnung – Betrug – Telefon

Datenschutzbehörde stellt Rechtsverletzungen der Post AG fest!

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Rufen bei ihnen auch Menschen aus Spanien, Afrika, Amerika an und meinen sie seien von Microsoft, oder der ihnen sagt, sie haben geerbt etc.? Und immer wird Geld verlangt…

Was bringt hier der Datenschutz?

Woher haben die ihre Telefonnummer? Auch im e-mail etc. verstecken sich immer wieder solche Inhalte.

Gleichzeitig versuchen manche mit “Stimmen sie dem Datenschutz zu“, gleich eine Abo Falle zu stellen und vieles mehr. So öffnet die EU mit ihren “verrückten” DSGVO Vorschriften, Betrügern weiter Tür und Tor.

Die anderen machen weiter, scheißen sich nichts. Sammeln weiter unsere Daten. Und stimmt man nicht zu, dann kommst du nicht rein. Oder irgend was anderes geschieht, der Bildschirm wird plötzlich schwarz oder die Website bleibt weiß. Was hat so eine Zustimmung für einen Sinn? Schikane ?
Das wir noch mehr merken, wir können uns nicht wehren, aber immer mehr Ärger?

Die Post AG gehört zu jenen, die sich nicht um den Datenschutz scheren, auch wenn sie diesen groß bewerben. Dabei ist die aktuelle Affäre nicht die einzige. Zu gegebener Zeit mehr dazu.

Datenschutzbehörde beendet Prüfverfahren gegen Post und stellt Rechtsverletzungen fest.

Die Datenschutzbehörde hat die Berichte, wonach die Österreichische Post Aktiengesellschaft (Post) Daten zur Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten.

Das Prüfverfahren hat hervorgebracht, dass die Post tatsächlich im Rahmen des Gewerbes “Adressverlage und Direktmarketingunternehmen” mittels statistischer Verfahren u.a. die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.

Die Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass diese Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen nicht verarbeitet werden dürfen. Es wurde angeordnet, diese Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen, sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn es um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt.

Darüber hinaus stellte die Datenschutzbehörde fest, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung für diese Datenverarbeitung und der Eintrag in das interne Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mangelhaft sind. Es wurde angeordnet, die Datenschutz-Folgenabschätzung zu wiederholen und den Eintrag richtigzustellen.

Quelle
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