ÖVP-Verfassungssprecher zu den konkreten Ergebnissen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie in Österreich“
Ganz konkrete Ergebnisse brachte die Enquete-Kommission “Stärkung der Demokratie in Österreich”, die in den letzten Monaten in mehreren Sitzungen im Parlament getagt hat und unter starker Bürgerbeteiligung Vorschläge für eine Ausweitung der demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten in unserem Land diskutiert hat. In der morgigen letzten Sitzung der Enquete-Kommission werden die Regierungsparteien nun konkrete Empfehlungen der Enquete-Kommission vorlegen und beschließen, diese dann gemeinsam mit einem Bericht dem Plenum des Nationalrates vorzulegen, erläuterte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wolfgang Gerstl heute, Dienstag. Gerstl hofft, in den Oppositionsparteien “Partner für die Umsetzung dieser Empfehlungen zu finden. Denn uns allen ist die Weiterentwicklung der demokratischen Prozesse in Österreich ein Anliegen.”
Gerstl: “Die Enquete-Kommission hat sich als gutes und richtiges Instrument zur Behandlung des Themas der direkten Demokratie erwiesen. In den vielen Diskussionen und Berichten konnten wir die Chancen genauso wie die Grenzen direktdemokratischer Möglichkeiten erfahren.”
Besonders spannend war für Gerstl “ein absolutes Novum in der parlamentarischen Entwicklung: die direkte Einbindung und Befassung von acht Bürgerinnen und Bürgern in diesen parlamentarischen Prozess.” Diese acht Frauen und Männer wurden nach einem Auswahlverfahren ermittelt und konnten intensiv an der Enquete-Kommission mitwirken.
Aufschlussreich waren für Gerstl auch die Berichte aus anderen Staaten “und deren Umgang mit direktdemokratischen Mitteln.” So sei etwa das finnische Modell des Crowdsourcing – also der Einbeziehung Betroffener in den Gesetzwerdungsprozess – ein interessanter Ansatz. Auch der Umgang unserer Bundesländer mit direktdemokratischen Mitteln war für Gerstl erkenntnisreich. “Es gibt hier viele verschiedene Modelle und Erfahrungen. Die Bundesländer und Gemeinden sind der richtige Boden der Bürgereinbindung in die politische Gestaltung.”
Die Empfehlungen der Enquete-Kommission wollen die gemeinsam erarbeiteten Erkenntnisse nun konkretisieren:
– Stärkung direktdemokratischer Instrumente auf Landes- und Gemeindeebene: Auf Bundesebene werden die Staatsbürger in den Gesetzgebungsprozess frühzeitig eingebunden, auf Landes- und Gemeindeebene sollen Volksgesetzgebung und Vetoreferenden ermöglicht werden. Gerstl: “Das bedeutet gerade auf dieser Ebene der unmittelbaren Betroffenheit mehr Mitgestaltungsmöglichkeit und mehr Verantwortung für die aktiven Bürgerinnen und Bürger.” Davon betroffen könnten etwa Themen wie Gemeinderecht, Baurecht, das Armenwesen, die Sozialhilfe, Heil- und Pflegeanstalten sein.
– Teilhabe am politischen Prozess: Im Laufe des Diskussionsprozesses in der Enquete ist klar geworden, dass man schon im vorparlamentarischen Prozess den Bürgern die Möglichkeit geben muss, sich an der Debatte zu beteiligen und Vorschläge zu machen, die in Gesetzestexte eingearbeitet werden. Gute Beispiele für dieses “Crowdsourcing” gibt es in Finnland oder Kroatien. Konkret könnte ein Gesetz von breiterer Relevanz noch von der offiziellen Begutachtung veröffentlicht werden, die Bürger könnten dann auch zu einzelnen Bestimmungen Stellungnahmen abgeben, die von anderen mit einem “like” unterstützt werden. So kann es dann schon in diesem frühen Stadium zu Änderungen im Sinne der Menschen kommen.
Aufwertung direktdemokratischer Instrumente: So soll es bei Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Menschen unterschrieben wurden, eine eigene Volksbegehrenssitzung im Parlament geben, bei der der Initiator/die Initiatorin auch Rederecht haben. Volksbegehren und Bürgerinitiativen sollen über die Einführung der zentralen Wählerevidenz mittels digitaler Signatur elektronisch unterstützbar sein. Bei bedeutenden Gesetzesvorhaben sollen die maßgeblichen Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens dargestellt und Unterschiede bzw. Abweichungen kurz begründet werden.
– Stärkung des Parlaments durch Verbesserung des Supports für Abgeordnete, ein eigenes Budgets für die Fachausschüsse des Parlaments, externe Berater und die Einrichtung eigener Ausschusssekretariate für Bürgeranfragen.
– Die politische Bildung könnte durch die Einführung eines Pflichtmoduls “Politische Bildung” an den österreichischen Schulen verbessert und ausgeweitet werden. “Gerade junge Leute wollen und können sich in die politischen Prozesse einbringen. Dafür brauchen sie aber das entsprechende Wissen, das ihnen schon in der Schule vermittelt werden sollte”, so Gerstl.
– Medien: Information ist eine Grundbedingung einer lebendigen Demokratie. Gerstl: “Die Menschen in unserem Land brauchen möglichst umfassende Information.” Daher beinhaltet der Bericht auch Vorschläge, wie Themen der parlamentarischen Gesetzgebung und politischen Gestaltung verstärkt der Bevölkerung näher gebracht werden können, um sie umfassend zu informieren.