Im Rechtswesen bezeichnet ein Begleitschaden die Schäden an anderen Rechten (beispielsweise Schuld- und Verhaltenspflichten) eines von einem Hauptschaden Betroffenen. Wurde der Begleitschaden durch eine Schlechtleistung verursacht, spricht man auch von einem Mangelfolgeschaden
Kollateralschaden, eine Bezeichnung wenn Bomben unschuldiges Leben auslöschen, oder die Menschen dadurch schwerst verletzen.
Aber auch wenn; Als Randschaden, Begleitschaden oder Kollateralschaden (von englisch collateral damage; aus dem Lateinischen collateralis für seitlich oder benachbart) wird im Feuerwehr– und Rettungswesen jener Schaden bezeichnet, der durch die Rettungsmaßnahme erst verursacht wurde, aber zur Erreichung des Ziels unabdingbar war, beispielsweise ein Wasserschaden beim Löschen eines Brandes, ein Flurschaden bei der Zufahrt zu einem Einsatzort, ein durch eine den Umständen geschuldete, nicht schonende Rettungstechnik (z. B. Crashrettung) verursachtes Gebrechen oder eine Notamputation[2].
Der Begriff wurde als Art Schutz für die Verursacher erfunden.