Die schon durchgedreht sind Teile der Reihe Täter unter uns

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So könnte man es auch rüber bringen.

Kein Mensch kommt angeblich böse auf diese Welt?
Doch die Welt spiegelt, die Welt polarisiert und wie?

Teil 1. Mörderisches Österreich

Teil 2. Liste Sebastian Kurz und FPÖ verlangen strengere Strafen

Teil 3. Zum Teil sind die welche durchdrehen oder psychisch so schwer krank, für immer eingesperrt.

Der psychisch schwer kranke der  Frauen in der Tiefgarage überfiel und der eine berühmte Frau und ihren Hund ganz besonders schadete, den Hund brutal tötete und Frau Böhm die selbst nie wieder gesund wird.

Lebenslänglich für Sissy-Böhm-Entführer

Jener 26-Jährige, der im vergangenen Dezember an drei aufeinanderfolgenden Tagen drei Frauen in Innsbrucker Tiefgaragen überallen hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eines seiner Opfer war Sissy Böhm, die Tochter des verstorbenen Schauspielers Karlheinz Böhm. Der Kroate, dem unter anderem versuchter Mord, Raub und schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde, wird zudem in eine Anstalt eingewiesen.

Staatsanwalt Thomas William sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von Straftaten, die mit “massiver Gewalt” ausgeführt worden waren. Zwei seiner drei Opfer seien schwer verletzt worden, Böhm sogar lebensbedrohlich, so Gerichtsmediziner Walter Rabl. Böhm habe wegen Schwellungen im Halsbereich, ausgelöst durch einen “kräftigen Strangulationsvorgang”, vorübergehend künstlich beatmet werden müssen, erklärte Rabl

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Er wollte frei: Meinte: “Jetzt müssen sie mich freilassen”!

Doch der 3 fach Mörder Günter Lorenz bleibt in Haft.

Und dann gibt es die Fälle die frei gegangen sind!

Freispruch in Prozess um getötete Pensionistin

 Der Prozess wegen Mordes gegen einen 61-jährigen Tiroler und dessen Sohn im Fall einer 2007 getöteten Pensionistin ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck mit einem Freispruch der beiden Angeklagten zu Ende gegangen. Die Geschworenen stimmten vier zu vier. Das Urteil ist rechtskräftig, die Staatsanwältin meldete Rechtsmittelverzicht an.

“Denkbar knappster Ausgang”

“Das ist der denkbar knappste Ausgang”, kommentierte Richter Josef Geisler den Wahrspruch der Geschworenen. In diesem Fall sei die für die Angeklagten günstigere Variante zu wählen, also ein Freispruch. Beide Angeklagte hatten sich am ersten Verhandlungstag nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 61-Jährigen und seinem 30-jährigen Sohn vor, die 68-jährige Pensionistin in ihrer Wohnung mit einem Polster erstickt zu haben.

Ende April wurde ein 18-jähriger Flüchtling aus Albanien bei einem Einbruch im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen vom Hausbesitzer mit einem Kopfschuss getötet. Die Einstellung des Verfahrens gegen den 63-Jährigen wurde jetzt von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft bestätigt. Die Justiz wertet das Verhalten des Jägers trotz eines Verstoßes gegen das Waffengesetz als Notwehr, berichteten deutsche Medien. Dem Notwehrargument folgen die Gerichte in Deutschland in solchen Fällen allerdings nicht immer.

Ein schwer fassbares Gerichtsurteil sorgt derzeit in Großbritannien für Empörung: Demnach wurde einem wegen versuchter Vergewaltigung verurteilten Flüchtling eine Haftentschädigung von umgerechnet 32.000 Euro zugesprochen – sein Opfer hatte dagegen nur knapp mehr als 8000 Euro Schmerzensgeld erhalten.